16.08.2023, 08:08
(15.08.2023, 13:41)Quaerens schrieb: Hi, zunächst mal vielen Dank für deinen ausführlichen Beitrag und Respekt für deine Steigerung im 2. Stex.Ich bin hinsichtlich des materiellen Rechts wie folgt vorgegangen, als der Groschen gefallen ist:
Hättest du Tipps, wie ich das nötige Grundwissen effizient erlernen kann? Wie würdest du allgemein vorgehen (z.B. Für ein RG X% Theorie lernen, Y% auf Fälle lösen; erst Theorie dann Fälle?; etc.)?
Du schreibst: “Wie man eine Gangschaltung verwendet lernt man, indem man das Fahren übt und nicht, indem man ein hundert seitiges Buch über das Schalten verschlingt”
-> Heißt das, dass du von dem reinen Durcharbeiten von Lehrbüchern wenig hältst? Gilt das auch für Skripten (die “großen / normalen”; Basicskripte)?
Dass es neben dem materiellen Wissen, auch noch ein Klausurwissen gibt (Gutachtenstil; Verwertung von Argumenten bzw. “Übersetzten” des Sachverhalts, etc.) habe ich auch schon des Öfteren gehört. Deswegen, will ich meinen Fokus auch auf das Klausurenschreiben und gliedern richten (da man wohl auch gerade dort sein Problembewusstsein schulen kann). Nur um Klausuren lösen zu können, bedarf es (denke ich) Grundlagenwissen. Deswegen meine Frage bzgl. des Theorielernens.
Generell habe ich zu jedem Thema ein Lehrbuch sehr knapp zusammengefasst. Der ganze Stoff kann schließlich im Ansatz geprüft werden. Nun ist jedoch auch klar, dass die Chance, dass die Abgrenzung zwischen Raub, Diebstahl und räuberischem Diebstahl geprüft wird größer ist als die, dass eine Klausur mit Fokus auf Spezialprobleme des Sportwettbetrugs kommt. Dementsprechend habe ich die tiefe gewichtet.
Im Strafrecht habe ich den AT so zusammengefasst, dass ich in einem Worddokument die einzelnen Themen, bei denen das weit überwiegend gepasst hat, im Schema TB-RW-Schuld untergebracht habe. Im Rahmen des RW habe ich dann ein Schema von z.B. der Notwehr abgelegt und in knappster Manier die einzelnen Probleme auf den einzelnen Prüfungsstufen abgelegt. Dabei habe ich immer versucht, ähnliche Probleme in Gruppen zu fassen. Mein Ziel waren möglichst Dreiergruppen. So war mein Grundschema TB-RW-Schuld, iRd RW habe ich die Rechtfertigungsgründe in höchstens drei Gruppen aufgeteilt, die Notwehr selbst hat nur drei große Prüfungspunkte, welche dann wiederum nur drei erhebliche Punkte haben usw. Das ordnet das Wissen ungemein und sorgt insbesondere für systematisches Verständnis.
Im StGB BT habe ich alle Delikte ebenfalls zusammengefasst. Hier habe ich ersteinmal grob nach verletztem Rechtsgut sortiert. Dann habe ich für die gesammelten Delikte das Prüfungsschema niedergeschrieben, wenn es sich nicht schon aus dem Gesetz ergab. Ansonsten habe ich die wichtigen Definitionen niedergeschrieben und die wichtigen Probleme und das wirklich sehr knapp. Bei Diebstahl standen da vllt. Sachen wie Gewahrsamsenklave, kein heimliches Delikt etc. in Spiegelstrichen.
Im öffentlichen Recht war das ähnlich. Da hatte ich auf einer queergelegten DinA4 Seite in tabellarischer Form 2-3 verwandte Klagearten, z.B FFK und Anfechtungsklage. Bei der Klagebefugnis waren da dann eben die notwendigen Definitionen und Probleme wieder niedergelegt. In besonderen Verwaltungsrecht war das individueller, aber im Endeffekt auch nach dem Schema: Gruppen bilden, Dreiergruppen zum auswendig lernen, Probleme und Definitionen verorten.
Ähnlich auch das Privatrecht, aber zugegebenermaßen bedeutend komplizierter. Hier habe ich versucht alles nach dem Schema Anspruch entstanden, erloschen und durchsetzbar zu ordnen sowie die wichtigsten Ansprüche grob zu kompilieren. Das hat gut geklappt.
Grundsätzlich halte ich viel von Lehrbüchern. Sie sind mE aber zum einmaligen verstehen da. Die verstandene Information muss sodann in ein bedeutend knapperes, auf die eigenen Lücken fokussiertes Format. Bei mir waren das riesige Schemata, die vom groben ins Detail gingen und alles nutzlose und sonderbare aussparten. Und wenn alles zusammengefasst ist, muss die Zahl der Klausuren enorm erhöht werden.
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