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Frage zur vorläufigen Vollstreckbarkeit
Bre
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Registriert seit: May 2023
#3
12.08.2023, 15:41
Zu 1.: Abzustellen ist hinsichtlich der Kostenerstattung auf die prozessualen Kosten, die dem Beklagten in dem Rechtsstreit entstanden sind. Das sind typischerweise seine Anwaltskosten, es kommen aber zB auch Auslagenvorschüsse bzgl. Zeugen- oder Sachverständigen in Betracht, wenn der Beklagte beweisbelastet war (§§ 379, 402 ZPO).

Zu 2.: Tenorierung der Kostentragung: ganz einfach 3/4 und 1/4, wenn der Kläger nach § 269 III 2 ZPO die Kosten des zurückgenommenen Klageteils zu tragen hat. Erst in den Gründen gehst du auf § 269 III 2 ZPO ein, im Tenor ist nur eine einheitliche Kostenentscheidung vorzunehmen.
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Frage zur vorläufigen Vollstreckbarkeit - von FragenüberFragen - 11.08.2023, 15:33
RE: Frage zur vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Lost_inPages - 12.08.2023, 13:16
RE: Frage zur vorläufigen Vollstreckbarkeit - von Bre - 12.08.2023, 15:41
RE: Frage zur vorläufigen Vollstreckbarkeit - von FragenüberFragen - 12.08.2023, 17:42
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