12.08.2023, 10:37
Das OVG NRW hat das jedenfalls so gesehen (Beschluss vom 07. Mai 2014 - 14 A 2731/12):
"Prüfungsleistungen sind allein nach einem absoluten Maßstab ohne Rücksicht auf die Leistungen der Mitprüflinge zu bewerten".
Aus meiner Sicht erscheint es gerade aufgrund Art. 3 GG angezeigt, anhand von objektiven Maßstäben zu bewerten. Wenn deine Klausur im Stapel der guten Klausuren landet, hast du sonst Pech gehabt (andersherum natürlich auch). Und es kommt durchaus vor, dass man einen Stapel mit überdurchschnittlich vielen guten oder schlechten Klausuren bekommt.
"Prüfungsleistungen sind allein nach einem absoluten Maßstab ohne Rücksicht auf die Leistungen der Mitprüflinge zu bewerten".

Aus meiner Sicht erscheint es gerade aufgrund Art. 3 GG angezeigt, anhand von objektiven Maßstäben zu bewerten. Wenn deine Klausur im Stapel der guten Klausuren landet, hast du sonst Pech gehabt (andersherum natürlich auch). Und es kommt durchaus vor, dass man einen Stapel mit überdurchschnittlich vielen guten oder schlechten Klausuren bekommt.
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Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Len44 - 11.08.2023, 19:57
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Broton - 12.08.2023, 05:40
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Bre - 12.08.2023, 08:47
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Broton - 12.08.2023, 10:37
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von 18729309932 - 12.08.2023, 12:42
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von JurMUC - 28.08.2023, 19:43
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Praktiker - 13.08.2023, 16:30