12.08.2023, 08:47
(12.08.2023, 05:40)Broton schrieb: [...] wobei es (zumindest in der Theorie) keinen Unterschied macht, ob die anderen Prüflinge die Klausur gut oder schlecht lösen konnten. Eine vergleichende Bewertung findet nicht statt. [...]
A.A. die ständige Rspr., siehe etwa BVerwG, Urt. v. 10.04.2019 - BVerwG 6 C 19.18 m.w.N. auf die Rspr. der Verwaltungsgerichte und des BVerfG:
"Aufgrund der Gewichtung der einzelnen Vorzüge und Nachteile der Prüfungsleistung und deren Vergleich mit anderen Bearbeitungen vergibt der Prüfer die Note"
Der Vergleich mit anderen Bearbeitungen ist gerade mit Blick auf Art. 3 I GG geboten.
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Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Len44 - 11.08.2023, 19:57
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Broton - 12.08.2023, 05:40
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Bre - 12.08.2023, 08:47
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Broton - 12.08.2023, 10:37
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von 18729309932 - 12.08.2023, 12:42
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von JurMUC - 28.08.2023, 19:43
RE: Werden Examensklausuren nach dem Durchschnitt bewertet? - von Praktiker - 13.08.2023, 16:30