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Fragen zum Bewerbungsverfahren/Berufseinstieg
Egal_
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Themen: 1
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#5
09.08.2023, 12:08
(08.08.2023, 21:11)EinsteigerMensch schrieb:  
(08.08.2023, 20:02)Egal schrieb:  Darf ich fragen, warum man sich mit beiden Staatsexamen als WiMi bewirbt? Planst du eine Diss?

Ich möchte mich eig schon primär als Associate bewerben. Weiß nicht, ob das nicht so klar hervogegangen ist, aber die Gründe es vorher nochmal als WiMi zu probieren wären,

1. ungebunden nochmal ein weiteres Rechtsgebiet auszuprobieren bevor man sich endgültig entscheidet
2. die Zeit bis zur mündlichen Prüfung des Verbesserungsversuch zu überbrücken (um sich dann gegebenfalls auch mit einer besseren Note bewerben zu können)
3. bzw ganz allgemein nochmal
Zeit zur Orientierung zu bekommen

Aber da ich jetzt schon bis zur schriftlichen Prüfung als WiMi zur Überbrückung gearbeitet habe, würde ich ansich schon gerne als Associate anfangen. Hier sind für mich aber wenige offene Stellen, die interessant sind, deshalb die Frage bezüglich der Initiativbewerbungen.

Ok. Danke für die Erklärung.
Ich komme nicht aus der GK-Welt (Noten haben nicht gereicht) und kenne es daher nicht, als WiMi zu arbeiten. Ich weiß nicht, in welchen Kanzleien du dich bewirbst, aber in kleineren ist es eher nicht üblich, einen WiMi zu beschäftigen. Ich vermute es liegt am Kosten-Nutzen-Aufwand. Nach meiner Erfahrung ist das Budget in kleineren Kanzleien nicht so groß, sodass man entsprechend "vollwertige" Mitarbeiter braucht und nicht nur jemanden, der zuarbeitet und recherchiert. Derjenige muss daher alles können und flexibel sein, damit sich die Kosten lohnen. Jedenfalls wäre von meinen bisherigen Chefs an dich immer die Frage gekommen, warum du dich trotz vollwertigem Abschluss nicht auf vollwertige Stellen bewirbst, die deiner Qualifikation entsprechen. Vermutlich geht es anderen ähnlich und deswegen ist die Resonanz so gering.
Ich würde an deiner Stelle daher auf den WiMi gar nicht eingehen. Entweder ist eine Stelle zu besetzen oder nicht.

Verbauten tust du dir damit aus meiner Sicht nichts. Auch als Anwalt kannst du Rechtsgebiete ausprobieren. Ich denke sogar, es wäre besser, anwaltlich in den verschiedenen Rechtsgebieten zu arbeiten, damit du den vollen Umfang des Rechtsgebietes und der Arbeitsweise darin kennenlernst.

Bei Initiativbewerbungen wird oft geraten, bei den zuständigen Partnern vorzufühlen. Ich gebe zu, ich habe es auch nicht gemacht, aber das klingt für mich plausibel. Ich würde daher tatsächlich vorher anrufen, allerdings versuchen, bis zum Partner durchzukommen.

Zu deinem 4. Punkt im Ausgangspost: Wenn du nur Rechercheaufgaben hattest, kannst du nur diese erwähnen. An dieser Stelle merkst du ja aber bereits selbst, dass das für dein Ziel zu wenig ist.
Ich war in meinem ersten Job (untergeordnet) für einen Referendar zuständig. Der hatte zwar ein sehr gutes Examen hingelegt, war sehr schlau und hatte mir an Wissen einiges voraus. Die praktische Umsetzung war jedoch Schrott. Muss man leider so sagen. Ich persönlich würde daher jemanden vorziehen, der bereits anwaltlich gearbeitet hat wenn ich ihn auf einer Stelle einsetzen möchte, die mehr als Recherche erfordert.
Deswegen würde ich dir empfehlen, dich nicht mehr als WiMi zu bewerben, sondern als Rechtsanwalt. Wie gesagt, ausprobieren kann man trotzdem noch.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09.08.2023, 12:10 von Egal.)
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Fragen zum Bewerbungsverfahren/Berufseinstieg - von EinsteigerMensch - 08.08.2023, 12:40
RE: Fragen zum Bewerbungsverfahren/Berufseinstieg - von 314159265359 - 08.08.2023, 19:50
RE: Fragen zum Bewerbungsverfahren/Berufseinstieg - von Egal_ - 08.08.2023, 20:02
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RE: Fragen zum Bewerbungsverfahren/Berufseinstieg - von Ex-GK - 10.08.2023, 12:36


 

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