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Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten
Gast NRW
Unregistered
 
#1
18.02.2019, 17:40
Hallo zusammen,

ich habe kürzlich mein zweites Examen bestanden und möchte mich nun auf eine Richterstelle bewerben.
Trotz einiger Recherche habe ich jedoch bislang noch keine Antwort auf die Frage gefunden, ob und wie es zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist, von der ordentlichen an die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu wechseln.

Hat jemand dazu Infos oder sogar Erfahrungswerte?

Grund für die Frage ist, dass meine Examensnote wahrscheinlich nicht auf Anhieb für eine Stelle am VG reichen wird, obwohl ich gerne dorthin möchte. Da es vonseiten des OVG NRW natürlich keine Angaben gibt, ob und wann es am VG klappt, überlege ich, in der ordentlichen Gerichtsbarkeit anzufangen und wenn es später einmal möglich sein sollte (und der Wunsch dann immer noch da ist), ans VG zu wechseln.
Dass das eher unüblich ist und wahrscheinlich auch nicht so gern gesehen ist, ist mir bewusst. Ich würde nur gerne wissen, ob mit einer Bewerbung am OLG die Entscheidung endgültig getroffen ist, oder nicht.

Vielen Dank für eure Antworten!
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Nachrichten in diesem Thema
Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von Gast NRW - 18.02.2019, 17:40
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von LSA - 18.02.2019, 18:02
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von Gast NRW - 19.02.2019, 08:32
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von Erdbär_NRW - 18.02.2019, 23:58
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von NRW - 19.02.2019, 10:40
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von Gast - 19.02.2019, 10:46
RE: Wechsel zwischen den Gerichtsbarkeiten - von NRW - 19.02.2019, 14:19
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