17.02.2019, 00:32
(17.02.2019, 00:06)MHatersgonnahate schrieb: Hallo zusammen,Hey!
da ich kürzlich durch die schriftlichen Klausuren gefallen bin und Einsicht genommen habe, wollte ich einfach mal die wesentlichen Punkte, bei denen sich die Korrektoren einig waren mit euch teilen. Dabei bin ich mir bewusst, dass es sich um Selbstverständlichkeiten handelt, dachte mir aber, dass es sinnvoll ist, mitzuteilen, worauf bei der Korrektur besonderes Augenmerk gelegt wird.
Urteil:
-Tatbestand möglichst strikt chronologisch aufbauen
-Beweiswürdigung wurde bei mir immer als zu knapp bewertet
Anwaltsklausuren:
-Mandantenbegehren zu knapp dargestellt
-Rechtsnatur Vereinbarungen zu knapp diskutiert
Zwangsvollstreckung:
-Rechtsschutzbedürfnis zu allgemein formuliert
Allgemein:
-VSS der AGL‘en konkret nennen und fein säuberlich subsumieren
-intensiver am SV arbeiten
-Normbezug
-Zulässigkeit, wenn unproblematisch, kurz halten
-Zudem wurde mein praktischer Entwurf bei den entsprechenden Klausuren scharf kritisiert
Wie gesagt, es sind eigentlich Selbstverständlichkeiten, die man durch die Ag-Leiter, Reps, Skripten etc. mit auf den Weg bekommt, aber vielleicht hilft es ja trotzdem jemandem.
Erstmal tut es mir sehr leid für dich, dass du durchgefallen bist, das ist ein mieses Gefühl und die Power aufzubringen weiterzumachen ist sicher unglaublich hart.
Und danke für deine Tipps, das wird sicher einigen helfen keine wichtigen Punkte zu verlieren, ich nehme es mir jedenfalls zu Herzen!
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Schriftliche Klausuren- Bewertung - von Hatersgonnahate - 17.02.2019, 00:06
RE: Schriftliche Klausuren- Bewertung - von RRef(Hess) - 17.02.2019, 00:32
RE: Schriftliche Klausuren- Bewertung - von Gast - 17.02.2019, 07:41
RE: Schriftliche Klausuren- Bewertung - von JustiRef2020 - 04.05.2020, 22:15
RE: Schriftliche Klausuren- Bewertung - von gasti - 04.05.2020, 23:47
RE: Schriftliche Klausuren- Bewertung - von Gast NRW - 05.05.2020, 03:17