26.07.2023, 11:52
(26.07.2023, 10:56)Paul Klee schrieb: Ich würde zur StA. Da lernst du die examensrelevanten Themen Abschlussverfügungen und Anklage schreiben (bzw parktisch dann immer Strafbefehle) meistens besser. Ein Strafurteil ist näher dran an dem was man aus anderen Rechtsgebieten kennt - braucht man also weniger Aufwand sich dass dann noch zusätzlich zu verinnerlichen, als wenn du ohne die praktische Übung noch Abschlussverfügungen etc lernen musst.
Gilt umso mehr wenn das jeweilige LJPA keine Strafurteile abprüft.
StA würde ich aufgrund der allein durch den aktiven Sitzungsdienst gewonnen Kenntnisse stets empfehlen, welche insb. helfen den Ablauf der HV nach § 243 StPO zu verinnerlichen, sodass man auch in Revisionsklausuren schneller Fehler entdeckt. Ob man diese Kenntnisse genauso beim bloßen Zugucken beim Strafrichter erlangt, kann ich nicht beurteilen.
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Strafrichter oder Staatsanwaltschaft-wo weniger Arbeit - von Meredith Blake - 25.07.2023, 13:21
RE: Strafrichter oder Staatsanwaltschaft-wo weniger Arbeit - von GPAMember - 25.07.2023, 14:36
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RE: Strafrichter oder Staatsanwaltschaft-wo weniger Arbeit - von July - 25.07.2023, 15:50
RE: Strafrichter oder Staatsanwaltschaft-wo weniger Arbeit - von Paul Klee - 26.07.2023, 10:56
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