20.07.2023, 19:04
Hallo zusammen,
gemäß § 38 Abs. 2 JAG NRW wird die Ausbildungsabschnitt angemessen verlängert, wenn dieser für mehr als einen Monat unterbrochen wird. Hat jemand Erfahrung damit, wie das in der Praxis läuft, wenn man aufgrund von Krankheit mehr als einen Monat fehlt? Wird dann beispielsweise die Anwaltsstation um einen Monat verlängert?
gemäß § 38 Abs. 2 JAG NRW wird die Ausbildungsabschnitt angemessen verlängert, wenn dieser für mehr als einen Monat unterbrochen wird. Hat jemand Erfahrung damit, wie das in der Praxis läuft, wenn man aufgrund von Krankheit mehr als einen Monat fehlt? Wird dann beispielsweise die Anwaltsstation um einen Monat verlängert?
Nachrichten in diesem Thema
Verlängerung des Referendariats wegen Krankheit - von Roterbaron - 20.07.2023, 19:04
RE: Verlängerung des Referendariats wegen Krankheit - von RiNrw - 21.07.2023, 14:41