20.07.2023, 15:50
Wenn der Catering- Vertrag als Werkvertrag einzustufen ist (würde ich so sehen), dann käme eine Vergütung iRd Primärebene in Betracht:
Eig. tritt die Fälligkeit der Vergütung im Werkvertragsrecht gem. § 641 erst mit der Abnahme iSd § 640 ein.
Eig. tritt die Fälligkeit der Vergütung im Werkvertragsrecht gem. § 641 erst mit der Abnahme iSd § 640 ein.
Aber auch ohne Abnahme tritt Fälligkeit ein, wenn der Besteller (iRe Kündigung) eine endgültige Erfüllungsverweigerung abgibt, auch wenn der Unternehmer das Werk noch nicht abnahmereif hergestellt hat. Denn dann muss die Vergütung auch ohne Abnahme fällig werden, da dem Unternehmer durch die Erfüllungsverweigerung des Bestellers die Möglichkeit genommen ist, das Werk zu vollenden und Abnahmereife herzustellen. Die Vergütung reduziert sich aber um die Aufwendungen, die der Unternehmer durch die Erfüllungsverweigerung erspart hat - das Verhalten des Bestellers hier könnte als eine solche Kündigung mit endgültiger Erfüllungsverweigerung anzusehen sein - § 648 S. 2. In diesem Stadium liegt ein sog. Abrechnungsverhältnis vor.
(Grüneberg § 641 Rn. 6 und § 648 Rn. 4)
Nachrichten in diesem Thema
Schadensersatz oder Leistung - von Lost_inPages - 20.07.2023, 14:56
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Gast123321 - 20.07.2023, 15:50
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Lost_inPages - 20.07.2023, 16:07
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Lost_inPages - 20.07.2023, 20:59
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Gast123321 - 20.07.2023, 21:52
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Lost_inPages - 20.07.2023, 23:28
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Praktiker - 21.07.2023, 06:30
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Lost_inPages - 21.07.2023, 09:33
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Bre - 27.07.2023, 07:46
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Gast123321 - 27.07.2023, 09:45
RE: Schadensersatz oder Leistung - von Bre - 27.07.2023, 15:51