• Suche
  • Deine Referendarswelt
    • Juristenkoffer.de - Kommentare mieten
    • RefNews - Das Blog zum Referendariat
    • Infoseiten zum Referendariat
    • Referendarbuchladen - Bücher für Rechtsreferendare
    • Stationsradar.de - Stationsangebote u. Nebenjobs
    • Protokolle-Assessorexamen.de - Protokolle für das 2. Examen
    • Referendarswelt - Die Stadt für Rechtsreferendare
    • Infoseiten: Richter / Staatsanwalt werden
Einloggen oder Registrieren » Hallo, Gast! Auch als Gast kannst Du Beiträge posten. Besser nutzbar ist das Forum aber, wenn Du Dich registrierst und einloggst.
Login
Benutzername/E-Mail:
Passwort: Passwort vergessen?
 
  1. Startseite
  2. Zur letzten Instanz - Das Forum für Rechtsreferendare
  3. Instanzen für Rechtsreferendare
  4. Zivilrechts-, Strafrechts- und Verwaltungsstation
  5. Kfz-Abmeldung vor Übereignung
Antworten

 
Kfz-Abmeldung vor Übereignung
Konova
Senior Member
****
Beiträge: 270
Themen: 21
Registriert seit: Jun 2023
#3
17.07.2023, 18:08
(17.07.2023, 17:30)Praktiker schrieb:  Und er selbst hatte nicht offengelegt, dass er nicht Eigentümer war?

Hat er denn die Abmeldung angemahnt? Das soll ja offenbar ein Verzugsschaden sein.

Und im Übrigen: ist der Käufer denn schon Halter, solange er versucht die Eigentumslage aufzuklären und das Fahrzeug ggf. (Sachverhalt?) gar nicht in Verkehr setzt?

Und ist es nicht treuwidrig, selbst pflichtwidrig die Verzögerung verursacht zu haben (weil Eigentum verspätet verschafft) und dann die Folgen hiervon ersetzt zu verlangen?

Ja waren auch meine ersten Gedanken. 

Die Eigentümerstellung der Bank war zwar offengelegt, obwohl der Beklagte wohl auch erstmal mögliche Einreden der Bank erfragen wollte, bevor dieser die Ablöse zahlt. Beide Parteien rügen wechselseitig, dass die jeweils andere Partei nicht rechtzeitig und ausführlich mit der Bank korrespondiert hat um die Übereignung voranzutreiben. Der Verkäufer hat sich nach dem Verkauf nach meiner Einschätzung wohl eher zurückgelehnt und weder den Käufer abgemahnt noch ernsthafte Bemühungen hinsichtlich der Bank vorgenommen.

Hinsichtlich des Verzuges war ich mir zunächst unsicher, da zwar keine Frist für die Abmeldung ausdrücklich vereinbart war, aber es wohl üblich ist, eine Abmeldung innerhalb von 3-4 Tagen vorzunehmen, wenn der Käufer diese Verpflichtung übernimmt. Daher habe ich sogar die Entbehrlichkeit der Abmahnung erwogen.
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 17.07.2023, 18:09 von Konova.)
Suchen
Zitieren
« Ein Thema zurück | Ein Thema vor »
Antworten


Nachrichten in diesem Thema
Kfz-Abmeldung vor Übereignung - von Konova - 17.07.2023, 10:39
RE: Kfz-Abmeldung vor Übereignung - von Praktiker - 17.07.2023, 17:30
RE: Kfz-Abmeldung vor Übereignung - von Konova - 17.07.2023, 18:08
RE: Kfz-Abmeldung vor Übereignung - von Praktiker - 18.07.2023, 11:26


 

Zur letzten Instanz

Das Forum "Zur letzten Instanz" ist das einzige Forum speziell für Rechtsreferendare. Diskutiere mit bei Fragen Rund um den juristischen Vorbereitungsdienst und zum Zweiten Staatsexamen!

Quick Links



Kontaktiere uns

E-Mail an uns  Datenschutzhinweise

Impressum 

Linearer Modus
Baumstrukturmodus