17.07.2023, 18:08
(17.07.2023, 17:30)Praktiker schrieb: Und er selbst hatte nicht offengelegt, dass er nicht Eigentümer war?
Hat er denn die Abmeldung angemahnt? Das soll ja offenbar ein Verzugsschaden sein.
Und im Übrigen: ist der Käufer denn schon Halter, solange er versucht die Eigentumslage aufzuklären und das Fahrzeug ggf. (Sachverhalt?) gar nicht in Verkehr setzt?
Und ist es nicht treuwidrig, selbst pflichtwidrig die Verzögerung verursacht zu haben (weil Eigentum verspätet verschafft) und dann die Folgen hiervon ersetzt zu verlangen?
Ja waren auch meine ersten Gedanken.
Die Eigentümerstellung der Bank war zwar offengelegt, obwohl der Beklagte wohl auch erstmal mögliche Einreden der Bank erfragen wollte, bevor dieser die Ablöse zahlt. Beide Parteien rügen wechselseitig, dass die jeweils andere Partei nicht rechtzeitig und ausführlich mit der Bank korrespondiert hat um die Übereignung voranzutreiben. Der Verkäufer hat sich nach dem Verkauf nach meiner Einschätzung wohl eher zurückgelehnt und weder den Käufer abgemahnt noch ernsthafte Bemühungen hinsichtlich der Bank vorgenommen.
Hinsichtlich des Verzuges war ich mir zunächst unsicher, da zwar keine Frist für die Abmeldung ausdrücklich vereinbart war, aber es wohl üblich ist, eine Abmeldung innerhalb von 3-4 Tagen vorzunehmen, wenn der Käufer diese Verpflichtung übernimmt. Daher habe ich sogar die Entbehrlichkeit der Abmahnung erwogen.
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Kfz-Abmeldung vor Übereignung - von Konova - 17.07.2023, 10:39
RE: Kfz-Abmeldung vor Übereignung - von Praktiker - 17.07.2023, 17:30
RE: Kfz-Abmeldung vor Übereignung - von Konova - 17.07.2023, 18:08
RE: Kfz-Abmeldung vor Übereignung - von Praktiker - 18.07.2023, 11:26