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Referendariat mit (getilgter) Vorstrafe
Hessen_2023
Junior Member
**
Beiträge: 14
Themen: 1
Registriert seit: Jul 2023
#1
14.07.2023, 09:06
Hallo liebe Leidensgenossen.

Nachdem ich das 1. Staatsexamen nun erfolgreich hinter mich bringen konnte, steht die Bewerbung zum Referendariat an. Ich komme aus Hessen und würde regulär in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf aufgenommen werden.

Das (vermeintliche) Problem ist, dass ich vor mehreren Jahren aufgrund einer Trunkenheitsfahrt rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen und Fahrverbot verurteilt wurde. Da war ich leider jung und dumm. Die Verurteilung liegt lange genug zurück, dass sie gem. §§ 45 Abs. 1, 46 Abs. 1, Nr. 1, lit. a BZRG bereits getilgt ist. Dementsprechend dürfte sie auch in meinem Führungszeugnis nicht mehr auftauchen.

§ 26 Abs. 1 JAG (Hessen) sieht allerdings vor, dass in den juristischen Vorbereitungsdienst nicht aufgenommen wird, wer "[...] insbesondere wegen eines [...] vorsätzlichen Vergehens, der Erlangung der Befähigung zum Richteramt nicht würdig ist." Eine zeitliche Begrenzung oder Verweis auf nicht getilgte Vorstrafen ist nicht explizit benannt.

Für das OLG muss ich sowohl ein Führungszeugnis vorlegen, als auch einen Fragebogen beantworten. Im Führungszeugnis wird die Vorstrafe nicht mehr auftauchen. Die Frage im Fragebogen lautet allerdings: "Sind Sie gerichtlich bestraft worden?". Zeitliche Einschränkungen gibt es nicht.

Nun zu meiner Frage. Ich möchte nicht den Fehler begehen, gegenüber dem OLG falsche Angaben zu machen und meine zukünftige Karriere mit einem dauerhaften Risiko versehen. Allerdings könnte ich mir auch vorstellen, dass getilgte Vorstrafen nach dem Gedanken der Resozialisierung einfach "vergessen" werden. Meine Gedanken gehen in Richtung des arbeitsrechtlichen "Recht zur Lüge", was zur Aufnahme in ein Beamtenverhältnis aber natürlich keine Anwendung finden kann. 

Meinen zukünftigen Dienstherren würde ich nur ungern ohne Not auf meine vergangenen Verfehlungen hinweisen.
Muss ich eine getilgte Vorstrafe angeben?
Würde die getilgte Vorstrafe noch die Folgen des § 26 Abs. 1 JAG (Hessen) auslösen können? Dann würde ich meinem Dienstherren ja Informationen gegen mich an die Hand geben, die er selbst gar nicht erlangen könnte.

Kommentare zum JAG konnte ich leider nicht finden.

Hat hier jemand Erfahrung, ob getilgte Vorstrafen einer Aufnahme ins Referendariat entgegenstanden? Wenn ja, wie habt ihr es gemacht?
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Referendariat mit (getilgter) Vorstrafe - von Hessen_2023 - 14.07.2023, 09:06
RE: Referendariat mit (getilgter) Vorstrafe - von Tylluan - 14.07.2023, 11:39
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RE: Referendariat mit (getilgter) Vorstrafe - von Hessen_2023 - 15.07.2023, 11:39
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