28.06.2023, 17:21
(28.06.2023, 11:53)Düsseldorfer schrieb: Die Gesamtnote des zweites Staatsexamens wurde insgesamt auf 8,07 angehoben.
Anspruch auf eine bestimmte Note existiert natürlich nicht. Nach der Rspr. besteht nur ein Anspruch auf bewertungsfehlerfreie Neubewertung mit anschließender Neubescheidung über das Ergebnis der zweiten juristischen Staatsprüfung.
Das LJPA hat den Widerspruchsbescheid nunmehr für gegenstandslos erklärt und verbindlich zugesichert neu zu bewerten und zu bescheiden.
Sofern nach Neubewertung erneut Bewertungsfehler auftreten, müsste m.E. dann dieser neue Bescheid gerichtlich angegriffen werden. Dies müsste ein anderer Klagegegenstand sein, sodass das aktuell laufende Verfahren für erledigt zu erklären wäre.
Das ist aber nicht die Antwort auf die Frage. Aber ich habe mir vor allem über den letzten Absatz Gedanken gemacht. Die Behörde könnte bei jeder Klage selbst eine neue Bewertung ankündigen, dann wäre jede Klage erledigt, das würde man immer wieder machen usw. Man hätte also nie eine gerichtliche Entscheidung?!
Nachrichten in diesem Thema
Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung - von Düsseldorfer - 27.06.2023, 23:09
RE: Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung - von Eyelashes - 28.06.2023, 07:48
RE: Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung - von Praktiker - 28.06.2023, 08:08
RE: Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung - von Düsseldorfer - 28.06.2023, 11:53
RE: Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung - von Max Sauer - 28.06.2023, 17:21
RE: Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung - von JungemitTaubenei - 28.06.2023, 18:04
RE: Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung - von Düsseldorfer - 28.06.2023, 23:16
RE: Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung - von Praktiker - 30.06.2023, 21:31