28.06.2023, 17:12
(28.06.2023, 07:54)Bre schrieb: Schon verstanden. Das Problem gibt es aber bei jeder Art von Vorleistungspflicht (nichts anderes als eine Teilvorleistung ist ja auch der Paketrabatt bei wirtschaftlicher Betrachtung). Wenn man da von vornherein prellen will, ist das halt Eingehungsbetrug und Kaiser müsste auf den Rest der Vergütung klagen.
Edit: Typo
Der Betrug wäre aber schwer nachzuweisen und als Anbieter würde man da schon seine Ansprüche sichern, bspw. dass die ungenutzten Kurs nach 12 Monaten verfallen und die Zahlung fällig wird o. ä.
Wenn nun gar keine Regelung zu den ungenutzten Kursen besteht kann man diese eben einfach aufschieben und nie terminieren. Dann wäre auch nie der Preis fällig.
Aber davon abgesehen, der Eingehungsbetrug würde nur in Betracht kommen, wenn man - wie du schon sagst - bei der Buchung des Pakets beabsichtigt nur zwei Kurs zu buchen und die drei anderen gar nicht. Entscheidet man sich aber danach, dass man nur die zwei machen möchte, wäre das völlig legitim.
Ich kenne aber auch nicht die genauen Konditionen von Kaiser, kann schon sein, dass in den AGB solche Fälle geregelt sind.
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Kaiser Paketbuchung - von Nicht nennenswert - 27.06.2023, 07:52
RE: Kaiser Paketbuchung - von GPAMember - 27.06.2023, 08:44
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