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Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung
Düsseldorfer
Junior Member
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Beiträge: 28
Themen: 3
Registriert seit: May 2023
#4
28.06.2023, 11:53
Die Gesamtnote des zweites Staatsexamens wurde insgesamt auf 8,07 angehoben.

Anspruch auf eine bestimmte Note existiert natürlich nicht. Nach der Rspr. besteht nur ein Anspruch auf bewertungsfehlerfreie Neubewertung mit anschließender Neubescheidung über das Ergebnis der zweiten juristischen Staatsprüfung.

Das LJPA hat den Widerspruchsbescheid nunmehr für gegenstandslos erklärt und verbindlich zugesichert neu zu bewerten und zu bescheiden.

Sofern nach Neubewertung erneut Bewertungsfehler auftreten, müsste m.E. dann dieser neue Bescheid gerichtlich angegriffen werden. Dies müsste ein anderer Klagegegenstand sein, sodass das aktuell laufende Verfahren für erledigt zu erklären wäre.
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Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung - von Düsseldorfer - 27.06.2023, 23:09
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