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  5. Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung
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Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung
Eyelashes
Member
***
Beiträge: 118
Themen: 9
Registriert seit: Aug 2022
#2
28.06.2023, 07:48
(27.06.2023, 23:09)Düsseldorfer schrieb:  
Hallo Leute,

habe gegen die Bewertung meiner Aufsichtsarbeiten (4 insgesamt) Widerspruch erhoben. Nachdem meine Benotung im Widerspruchsverfahren nur geringfügig angehoben worden ist (auf 8,07), 
habe ich Klage eingereicht und die Klage auf insgesamt 30 Seiten begründet.

Das LJPA NRW hat in seiner Klageerwiderung eingelengt und erklärt, dass nunmehr alle vier Klausuren neubewertet würden. Ich müsste die Klage nunmehr in der Hauptsache für erledigt erklären.

Ich habe mit einer solchen Reaktion des LJPA nicht gerechnet. Irgendwie kommt es mir auch komisch vor. Bei Erlass des Widerspruchsbescheides hätte das LJPA ja schon
entsprechend reagieren können. Was hat sich jzt geändert ? Meine Widerspruchsbegründung war auch sehr ausführlich.

Hat jmd. Vergleichbares erlebt ?

Beste Grüße

Düsseldorfer


8,07 als Gesamtnote für die schriftlichen?

Habe nie diesbezüglich geklagt, aber ich denke, der Gegenstand deiner Klage war, dass die Klausuren neu bewertet werden (und nicht, dass das Prüfungsamt dir das verspricht). Ich würde daher die Noten abwarten, weil bis dahin kein erledigendes Ereignis eingetreten sein dürfte m. E. n.
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Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung - von Düsseldorfer - 27.06.2023, 23:09
RE: Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung - von Eyelashes - 28.06.2023, 07:48
RE: Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung - von Praktiker - 28.06.2023, 08:08
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RE: Prüfungsanfechtung; Zweites Staatsexamen NRW; Klageverfahren; Klaglosstellung - von Praktiker - 30.06.2023, 21:31


 

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