28.06.2023, 03:13
(26.06.2023, 13:40)LE221B schrieb: Hallo zusammen,
ich habe aktuell einen Fall, bei dem der Kläger in eine Neubauwohnung zieht und bisher alle Verträge (Internet, Telefon, Handy) bei der Telekom hatte.
Nun ist laut Aussage des Bauherrn/Vermieters kein Telekom-Anschluss, sondern nur ein Vodafone-Anschluss und künftig ein Glasfaseranschluss Netcom vorhanden.
Aber darf der Vermieter überhaupt vorschreiben, dass der Kläger jetzt eben die Verträge (zumindest Internet und Telefon) bei Vodafone machen muss? Im Sinne der Vertragsfreiheit/Privatautonomie kann es doch eigentlich nicht sein, dass er dem Kläger seinen Internetanbieter vorschreiben darf oder?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe.
Ja, die Vertragsfreiheit besteht, aber die tatsächlichen Gegebenheiten setzen dieser Grenzen. Es können, wie von den Vorrednern auch gesagt, nur Verträge mit den Anbietern geschlossen werden, die dort auch ihre Leitungen liegen haben bzw. allgemein ihre Leistungen dort anbieten. Wenn die Telekom nicht dabei ist, dann ist das so. Das gilt aber nicht nur hinsichtlich der Anbieter, sondern auch hinsichtlich der Technologien.
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Internetanbieter MietR - von LE221B - 26.06.2023, 13:40
RE: Internetanbieter MietR - von Konova - 26.06.2023, 14:10
RE: Internetanbieter MietR - von Lost_inPages - 26.06.2023, 15:38
RE: Internetanbieter MietR - von Egal - 27.06.2023, 15:41
RE: Internetanbieter MietR - von Max Sauer - 28.06.2023, 03:13