16.06.2023, 07:47
(05.06.2023, 22:01)Praktiker schrieb: Das kann ausnahmsweise der Fall sein, beispielsweise wenn die Klage in der Hauptsache unbegründet ist, weil der Anspruch inzwischen erfüllt wurde, bei Beauftragung des Anwalts aber noch bestand. Dann wird nur die Nebenforderung zugesprochen. Im Regelfall läuft es aber parallel, weil die vorgerichtlichen Anwaltskosten als Teil eines Schadensersatzanspruchs zugesprochen werden, der also (aus Verzug o.ä.) bestehen muss.
Ja, mir würde auch nur der Fall einfallen, dass Erledigung eintritt.
Nachrichten in diesem Thema
Ersatz von vorgerichtlichen Anwaltskosten - von lawlife24 - 05.06.2023, 15:52
RE: Ersatz von vorgerichtlichen Anwaltskosten - von JungemitTaubenei - 05.06.2023, 17:24
RE: Ersatz von vorgerichtlichen Anwaltskosten - von Praktiker - 05.06.2023, 22:01
RE: Ersatz von vorgerichtlichen Anwaltskosten - von Max Sauer - 16.06.2023, 07:47