14.06.2023, 09:28
Hallo, ich absolviere derzeit mein Referendariat in Bayern spiele aber mit dem Gedanken dieses (vlt auch für immer) zu unterbrechen um eine Arbeitsstelle anzutreten welche sehr meinen Interessen entspricht und für welche nur das 1. Staatsexamen notwendig ist. Nun stellt sich mir allerdings mit Blick auf § 46 V S. 2 ivm. § 55 Japo die Frage, ob ich mir hierdurch für immer die Möglichkeit verbaue das Referendariat doch wieder aufzunehmen bzw von neuem beginnen zu können. Gibt es Rechtsprechung oder Literatur die auf die Anwendung der Sollvorschrift in§ 46 V S.2 Japo eingeht? Es sollte nach mein Verständnis doch einen Unterschied machen, ob man wegen Fehlverhaltens entlassen wurde oder man freiwillig die Entlassung beantragt hat um eine Arbeitsstelle anzutreten
Danke für jede Hilfe
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Unterbrechung Referendariat Bayern - von Snowball - 14.06.2023, 09:28
RE: Unterbrechung Referendariat Bayern - von LaBla - 16.06.2023, 19:56
RE: Unterbrechung Referendariat Bayern - von Agnus - 17.06.2023, 01:25
RE: Unterbrechung Referendariat Bayern - von Bay1457 - 17.06.2023, 14:59