30.05.2023, 16:13
Grundsätzlich müsste man meines Erachtens dogmatisch sagen, dass er noch nicht einmal entreichert ist, solange er Küche und Auto noch im Eigentum hat und diese auch noch so viel wert sind, wie beim Einkauf dafür gezahlt worden ist.
Es gibt allerdings bei Überbezahlung von Gehalt und Lohn wohl Sonderrechtsprechung, die dem Umstand Rechnung trägt, dass man den Lebensunterhalt eben mit dem Geld bestreitet das man zur Verfügung hat und da auch nicht auf den Cent schaut, sondern sein Gehalt normalerweise eben ausgibt.
Vielleicht hilft dir die Kommentierung im MüKo: MüKoBGB/Schwab, 8. Aufl. 2020, BGB § 818 Rn. 201ff. weiter.
Es gibt allerdings bei Überbezahlung von Gehalt und Lohn wohl Sonderrechtsprechung, die dem Umstand Rechnung trägt, dass man den Lebensunterhalt eben mit dem Geld bestreitet das man zur Verfügung hat und da auch nicht auf den Cent schaut, sondern sein Gehalt normalerweise eben ausgibt.
Vielleicht hilft dir die Kommentierung im MüKo: MüKoBGB/Schwab, 8. Aufl. 2020, BGB § 818 Rn. 201ff. weiter.
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