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Entreicherung, § 818 Abs. 3 BGB
MBTK
Member
***
Beiträge: 105
Themen: 50
Registriert seit: Sep 2022
#1
30.05.2023, 13:43
Hallo Leute, 

ich habe eine Frage. 

Und zwar geht es um den Herausgabeanspruch eines zu viel gezahlten Gehaltes (im öffentlichen Dienst/Beamte). 
Die Behörde möchte die Überzahlung aus 2 Jahren (der Fehler lag auch bei der Behörde) zurück. 

Der Zahlungsempfänger allerdings sagt, dass er das Geld in gutem Glaube für eine Küche und ein Auto ausgegeben habe. 
Diese Anschaffungen sind auch nötig gewesen, weil die beide nicht mehr funktioniert haben. 

Ich bin der Meinung, dass eine ersparte Aufwendung hier vorliegt und er deshalb seine Entreicherung nicht erfolgreich glaubhaft machen kann.
Eine Bereicherung liegt weiterhin vor, wenn zwar das ursprünglich Erlangte nicht mehr vorhanden ist, dennoch aber in Form von ersparter Aufwendungen, also Aufwendungen, die der Schuldner so oder so hätte tätigen müssen, vorliegt.
 
Wie sieht ihr das? 

Finde das Ergebnis auch etwas ungerecht. 

Vielen Dank für eure Hilfe
 
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