17.05.2023, 15:44
danke erstmal. Würde das dann bei einer wöchentlich eintägigen Beschäftigung nicht den absoluten Regelfall darstellen oder übersehe ich da etwas? Bzw wäre das für Arbeitnehmer (und Arbeitgeber?) nicht die optimale Konstellation? Oder anders formuliert: Aus welchen Gründen würde man denn dann alternativ überhaupt eine abgabenpflichtige Tätigkeit aufnehmen?
Nachrichten in diesem Thema
Nebenjob nach Erststudium? - von Dplm91 - 02.05.2023, 10:48
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von Gast112351234 - 02.05.2023, 20:39
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von Dplm91 - 03.05.2023, 20:20
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von Dplm91 - 15.05.2023, 19:57
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von Bre - 17.05.2023, 09:53
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von Egal - 17.05.2023, 11:00
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von BayRef - 19.09.2023, 23:05
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von Dplm91 - 17.05.2023, 15:44
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von BayRef - 20.09.2023, 00:26