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  5. Nebenjob nach Erststudium?
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Nebenjob nach Erststudium?
Gast112351234
Junior Member
**
Beiträge: 15
Themen: 0
Registriert seit: Jan 2023
#2
02.05.2023, 20:39
Bei dieser magischen Punktzahl fällt mir ein, dass in Sachsen-Anhalt sich nach der herrschenden "Verwaltungspraxis" vorbehalten wird, die Nebentätigkeit zu versagen, wenn man unter 7 Punkte fällt.

Andererseits klingelt irgendwo was in meinem Ohr, dass man ohnehin davon ausgeht, dass jeder einem Nebenjob nachgeht, da man anders unter Umständen kaum über die Runden kommen könnte.

Du kannst Nebentätigkeiten unabhängig von deinen Studienabschlüssen nachgehen. Das kann alles Mögliche sein, was man sich auch außerhalb des Refs vorstellen kann. Nur 8 Wochenstunden sollte es, zum Beispiel, oftmals nicht überschreiten, wenn es sich nicht um einen juristischen Nebenjob handelt. Sinnvoll ist es unter anderem, wenn du Geld oder Erfahrung nebenbei sammeln möchtest. Ob es für dich sinnvoll ist – was denkst du selbst denn?
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02.05.2023, 20:40 von Gast112351234.)
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Nachrichten in diesem Thema
Nebenjob nach Erststudium? - von Dplm91 - 02.05.2023, 10:48
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von Gast112351234 - 02.05.2023, 20:39
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von Dplm91 - 03.05.2023, 20:20
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von Dplm91 - 15.05.2023, 19:57
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von Bre - 17.05.2023, 09:53
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von Egal - 17.05.2023, 11:00
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von BayRef - 19.09.2023, 23:05
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von Dplm91 - 17.05.2023, 15:44
RE: Nebenjob nach Erststudium? - von BayRef - 20.09.2023, 00:26


 

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