30.04.2023, 09:34
Hallo ihr Lieben,
ich habe diesen Monat in BW mit dem Ref angefangen und mache mir Gedanken darüber, wir ich lernen möchte.
Langsam kristallisiert sich heraus, dass ich gerne den Hemmer Assessorkurs besuchen möchte, und anschließend (evlt. falls erfoderlich) einzelne Kaiserseminare hören möchte.
Ich habe bereits Hemmer eine E-Mail geschrieben, mit der Frage wann ein Einstieg sinnvoll ist - und leider keine zufriedenstellende Antwort bekommen.
In BW werde ich im Dezember 2024 Examen schreiben - daher fände ich es attraktiv, im August 2024 mit dem Kurs fertig zu sein - sprich im August 2023 den Kurs zu beginnen.
Jetzt habe ich aber bereits gesehen, dass der erste Termin dann Zwangsvollstreckungsrecht Teil 3 behandelt - daher zweifle ich an der Idee und frage, ob es dann nicht sinnvoll ist, doch erst im November mit regulärem Kursbeginn einzusteigen (wobei ich die erst genannte Variante vielleicht bevorzugen würde, da ich sonst zum Ende nur einen Monat vor dem Examen fertig bin, und dann z.B. keine Crashkurse hören kann, vielleicht bei meiner individuellen Vorbereitung gestört werde?).
Was denkt ihr ihr, wann ist es sinnvoller - Quereinstieg zum August - oder regulärer Einsteig im November?
Oder habt ihr Erfahrungen mit einem anderen Termin zum Einstieg gemacht?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen (ich habe auch gefühlt jeden Eintrag dazu im Portal durchforstet und habe dennoch keine Anwort auf meine Frage erhalten).
Vielen Dank und alles Liebe
Reffi0815
ich habe diesen Monat in BW mit dem Ref angefangen und mache mir Gedanken darüber, wir ich lernen möchte.
Langsam kristallisiert sich heraus, dass ich gerne den Hemmer Assessorkurs besuchen möchte, und anschließend (evlt. falls erfoderlich) einzelne Kaiserseminare hören möchte.
Ich habe bereits Hemmer eine E-Mail geschrieben, mit der Frage wann ein Einstieg sinnvoll ist - und leider keine zufriedenstellende Antwort bekommen.
In BW werde ich im Dezember 2024 Examen schreiben - daher fände ich es attraktiv, im August 2024 mit dem Kurs fertig zu sein - sprich im August 2023 den Kurs zu beginnen.
Jetzt habe ich aber bereits gesehen, dass der erste Termin dann Zwangsvollstreckungsrecht Teil 3 behandelt - daher zweifle ich an der Idee und frage, ob es dann nicht sinnvoll ist, doch erst im November mit regulärem Kursbeginn einzusteigen (wobei ich die erst genannte Variante vielleicht bevorzugen würde, da ich sonst zum Ende nur einen Monat vor dem Examen fertig bin, und dann z.B. keine Crashkurse hören kann, vielleicht bei meiner individuellen Vorbereitung gestört werde?).
Was denkt ihr ihr, wann ist es sinnvoller - Quereinstieg zum August - oder regulärer Einsteig im November?
Oder habt ihr Erfahrungen mit einem anderen Termin zum Einstieg gemacht?
Ich würde mich über Antworten sehr freuen (ich habe auch gefühlt jeden Eintrag dazu im Portal durchforstet und habe dennoch keine Anwort auf meine Frage erhalten).
Vielen Dank und alles Liebe
Reffi0815
Nachrichten in diesem Thema
Hemmer Assessorkurs - Wann einsteingen? - von Reffi0815 - 30.04.2023, 09:34
RE: Hemmer Assessorkurs - Wann einsteingen? - von medal-of-Hansen - 27.02.2024, 19:01
RE: Hemmer Assessorkurs - Wann einsteingen? - von Marcel95 - 28.02.2024, 21:00
RE: Hemmer Assessorkurs - Wann einsteingen? - von Ref.HH - 29.02.2024, 10:50