05.04.2023, 19:29
Mich hat damals im Ref ein rachsüchtiger Ex angezeigt. Kann mich an Anzeigepflicht nicht erinnern, aber mag sein, dass sich das geändert hat. Die StA KANN es aber dem Ausbilder anzeigen.
Ich habe es nicht gemeldet. Es ging um intime Details und mir war das Ganze extrem unangenehm. Hat schon gereicht, dass ich diese Details meiner Anwältin schildern musste.
Kurz vor dem Ende des Refs erhielt ich dann die Meldung, dass es nach § 170 II StPO eingestellt wurde.
Ich weiß ja nicht, was dir vorgeworfen wird. Bei mir hat kein öffentliches Interesse im prozessualen Sinn bestanden, aber für uns als Organ der Rechtspflege sieht das praktisch ja noch wieder etwas anders aus. Wenn es keine Kleinigkeit ist, würde ich es auf jeden Fall ansprechen.
Passieren darf 'eigentlich' nicht viel, wobei ich das Gefühl habe, man legt bei Referendaren bei Straftaten besonders strenge Maßstäbe an. Zulassungsrelevant sind grundsätzlich Vermögensstraftaten. Weniger Körperverletzungsdelikte.
Ein ehemaliger Kommilitone von mir ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Er hat sich während des Studiums mit einem anderen geprügelt. Anwalt durfte er trotzdem werden.
Im Zweifel ist hier Ehrlichkeit am besten. Bei dem Fall, denn du zitierest, war das Problem vor allem, dass der Referendar gelogen hat.
Ich habe es nicht gemeldet. Es ging um intime Details und mir war das Ganze extrem unangenehm. Hat schon gereicht, dass ich diese Details meiner Anwältin schildern musste.
Kurz vor dem Ende des Refs erhielt ich dann die Meldung, dass es nach § 170 II StPO eingestellt wurde.
Ich weiß ja nicht, was dir vorgeworfen wird. Bei mir hat kein öffentliches Interesse im prozessualen Sinn bestanden, aber für uns als Organ der Rechtspflege sieht das praktisch ja noch wieder etwas anders aus. Wenn es keine Kleinigkeit ist, würde ich es auf jeden Fall ansprechen.
Passieren darf 'eigentlich' nicht viel, wobei ich das Gefühl habe, man legt bei Referendaren bei Straftaten besonders strenge Maßstäbe an. Zulassungsrelevant sind grundsätzlich Vermögensstraftaten. Weniger Körperverletzungsdelikte.
Ein ehemaliger Kommilitone von mir ist wegen Körperverletzung vorbestraft. Er hat sich während des Studiums mit einem anderen geprügelt. Anwalt durfte er trotzdem werden.
Im Zweifel ist hier Ehrlichkeit am besten. Bei dem Fall, denn du zitierest, war das Problem vor allem, dass der Referendar gelogen hat.
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