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Sonderurlaub für die mündliche Prüfung
Guest
Unregistered
 
#4
03.02.2019, 15:32
Hallo Verbesserer,

ich war in der gleichen bzw. ähnlichen Situation wie du. Ich hatte im Dezember 2017 meinen Verbesserungsversuch geschrieben und habe direkt nach den Klausuren (also Mitte Dezember) auch in der Landesverwaltung angefangen (allerdings nicht in Hessen). Meine mündliche Prüfung war dann Ende April 2018. Ich hatte mir dann sogar den ganzen April frei genommen. Ich hatte Freizeitausgleich genommen soviel es halt ging (und bin dadurch dann ziemlich ins Minus gerutscht - sprich ich hab die Zeit dann nachgearbeitet) und denn Rest habe ich dann unbezahlten Sonderurlaub genommen. Den Antrag hierfür musste ich besonders begründen, aber das war ja mit dem Argument Lernaufwand dann auch kein Problem.
Ich muss allerdings dazu sagen, dass es sich bei dem Vertrag ab Mitte Dezember 2017 um einen Verlängerungsvertrag handelte, sprich ich hatte vorher schon ein paar Monate dort gearbeitet und war dementsprechend nicht ganz neu dabei. Ich weiß nicht, ob es andernfalls problematischer geworden wäre, glaube ich aber fast nicht.

Sprich doch einfach mal mit deinem Referatsleiter oder einem vertrauenswürdigen Kollegen, welche Möglichkeiten es gibt.
Viel Erfolg! :)
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Nachrichten in diesem Thema
Sonderurlaub für die mündliche Prüfung - von Verbesserer - 03.02.2019, 12:57
RE: Sonderurlaub für die mündliche Prüfung - von Gast - 03.02.2019, 15:04
RE: Sonderurlaub für die mündliche Prüfung - von Gast - 03.02.2019, 15:04
RE: Sonderurlaub für die mündliche Prüfung - von Guest - 03.02.2019, 15:32
RE: Sonderurlaub für die mündliche Prüfung - von Verbesserer - 03.02.2019, 20:05
RE: Sonderurlaub für die mündliche Prüfung - von Gast - 03.02.2019, 20:07


 

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