27.03.2023, 16:14
Nach einem Urteil des VGs Berlin ist eine Exmatrikulation infolge eines Chats während einer Onlineklausur nicht zu beanstanden. Die Uni habe die Exmatrikulation als Mittel wählen dürfen.
Ich finde das iwie extrem hart und unverhältnismäßig unter Beachtung des Art 12 GG. Klar, während Corona war es schwer anständig Klausuren schreiben zu lassen, aber eine Exmatrikulation, und damit die gesamte Beendigung der Ausbildung?
Finde es hätte gereicht, wie immer einen Versuch abzuziehen wir bei ,,Nichtbestanden", und eine evtl ,,Suspendierung" für 6 - 12 Monate.
Aber eine Exmatrikulation finde ich schon extrem hart. Wie seht ihr das?
Ich finde das iwie extrem hart und unverhältnismäßig unter Beachtung des Art 12 GG. Klar, während Corona war es schwer anständig Klausuren schreiben zu lassen, aber eine Exmatrikulation, und damit die gesamte Beendigung der Ausbildung?
Finde es hätte gereicht, wie immer einen Versuch abzuziehen wir bei ,,Nichtbestanden", und eine evtl ,,Suspendierung" für 6 - 12 Monate.
Aber eine Exmatrikulation finde ich schon extrem hart. Wie seht ihr das?
Nachrichten in diesem Thema
VG: Chat in Onlineklausur rechtfertigt Exmatrikulation - von Lost_inPages - 27.03.2023, 16:14
RE: VG: Chat in Onlineklausur rechtfertigt Exmatrikulation - von wacaffe - 27.03.2023, 17:07
RE: VG: Chat in Onlineklausur rechtfertigt Exmatrikulation - von Drin - 27.03.2023, 22:44
RE: VG: Chat in Onlineklausur rechtfertigt Exmatrikulation - von Max Sauer - 28.03.2023, 08:56
RE: VG: Chat in Onlineklausur rechtfertigt Exmatrikulation - von Praktiker - 28.03.2023, 21:05