25.03.2023, 12:47
(25.03.2023, 00:17)flodder schrieb: Hab ich irgendwas nicht verstanden oder ist der Aufbau von Assessorklausuren immer so komisch?
Ja, in Assessorklausuren ist der Aufbau anders als in den Referendarklausuren, weil Du an der Uni einen feststehenden Fall (Sachverhalt) bekommst, den Du gutachterlich zu lösen hast. Im 2. Examen prüft man bei einer Anklageklausur, ob sich der Handelnde hinreichend Tatverdächtig gemacht hat. Die Staatsanwaltschaft klagt den Beschuldigten nur an, wenn ihm die Tat nachgewiesen werden kann. Demzufolge ist in den Assessorkl. immer eine Beweiswürdigung vorzunehmen. Daher solltest Du bis zum 1. Examen lieber Klausuren für Studenten bearbeiten. Auch da unterscheidet sich die Vorgehensweise: Es gibt Klausuren für Anfangssemester, Zwischenprüfungsklausuren und Examensklausuren.
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Beweiswürdigung verwirrend? - von flodder - 25.03.2023, 00:17
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von Drin - 25.03.2023, 08:19
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von JungemitTaubenei - 25.03.2023, 09:57
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von Ref.HH - 25.03.2023, 13:31
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von JungemitTaubenei - 25.03.2023, 15:00
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von Ref.HH - 25.03.2023, 12:47
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von JungemitTaubenei - 25.03.2023, 14:57
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von Ref.HH - 25.03.2023, 15:53
RE: Beweiswürdigung verwirrend? - von JungemitTaubenei - 25.03.2023, 16:54