23.03.2023, 16:05
(23.03.2023, 15:59)Chill3r schrieb:(23.03.2023, 13:31)Whatever schrieb: Hallo allerseits,
Habe gerade den Nichtbestehensbescheid bekommen und alle Infos zum EVD bekommen.
Ich bin mir sicher, dass es sehr knapp war, weil ich eigentlich ganz gut mit den Klausuren zurecht kam und im öffentlichen Recht relativ gut bin.
Was auch immer. Einsicht ist beantragt. Da Widersprüche meistens nichts bringen, habe ich da aber keine große Hoffnung.
Was EVD und nochmal schreiben betrifft, bin ich sehr unentschlossen. Ich kann mir nicht vorstellen wieder auf den Stand wie vorm Examen zu kommen, da ich seit den Klausuren komplett raus bin und in der Wahlstation komplett was anderes als das typische Juristenzeugs gemacht habe.
Und wer weiß wie die Klausuren im Juli überhaupt aussehen. Habe keine Kraft und Lust mich da durchzuquälen und im Anschluss wieder zitternd auf die Noten zu warten...
Daher meine Frage: Gibt es hier Leidensgenossen, die dann einfach nach dem einmalige Nichtbestehen aufgehört haben und angefangen haben zu arbeiten? Es stehen einem ja auch nach dem 1. StEx viele Positionen offen. Einerseits habe ich zwar die Refjahre verschwendet, andererseits auch Arbeitserfahrung durch die Stationen gesammelt.. Wie stehen da die Chancen? Ist jemand den Weg gegangen? Ausland oder EU wäre auch eine Option für mich.
Beiß in den sauren Apfel und versuche es zumindest! Du würdest dich sonst mit Sicherheit später ärgern. Kenne auch jemanden aus NRW, der am OLG Hamm in den EVD musste. Ist beim Ersten krachend durchgefallen und hat dann mit 7,X bestanden. War aus den Berichten eine harte Zeit, die sich aber gelohnt hat.
Zudem: Du müsstest bei jedem zukünftigen Bewerbungsgespräch erläutern, warum du den zweiten Versuch nicht wahrgenommen hast und den nicht wahrzunehmen ist einfach (sorry) eine objektiv schlechte Entscheidung. Das allein könnte ein Einstellungshindernis/-erschwernis sein.
Ich würde lieber jemanden einstellen, der es versucht hat und ggf gescheitert (was keine Schande ist!) ist, als jemanden der es nicht versucht, obwohl es nichts zu verlieren gibt.
Drücke die Daumen, dass du das richtige machst!
Danke für die ehrliche Meinung.
Weißt du zufällig woran es bei ihm lag beim 1. Versuch? Dachte halt, dass die Hürde echt nicht so hoch ist in NRW und ich hatte ein gutes Gefühl in 5 Klausuren. Die Korrektur muss wohl echt streng sein, denn die Klausurenkonstellationen waren bis auf 2 Zivilrechtklausuren echt nicht schwer. Im Juli könnte es ganz anders aussehen.. Deshalb möchte ich mich da irgendwie gar nicht ranwagen.
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Auf EVD/2. StEx verzichten - von Whatever - 23.03.2023, 13:31
RE: Auf EVD/2. StEx verzichten - von Gast1202 - 23.03.2023, 13:59
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RE: Auf EVD/2. StEx verzichten - von Gast1202 - 23.03.2023, 14:35
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RE: Auf EVD/2. StEx verzichten - von Whatever - 23.03.2023, 16:20
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RE: Auf EVD/2. StEx verzichten - von Chill3r - 23.03.2023, 15:59
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RE: Auf EVD/2. StEx verzichten - von Joko - 23.03.2023, 16:07
RE: Auf EVD/2. StEx verzichten - von Chill3r - 23.03.2023, 21:13
RE: Auf EVD/2. StEx verzichten - von Whatever - 23.03.2023, 16:52
RE: Auf EVD/2. StEx verzichten - von Okt2022 - 23.03.2023, 17:02
RE: Auf EVD/2. StEx verzichten - von Whatever - 28.03.2023, 10:34
RE: Auf EVD/2. StEx verzichten - von Egal - 23.03.2023, 21:00
RE: Auf EVD/2. StEx verzichten - von Whatever - 24.03.2023, 00:52
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