30.01.2019, 22:16
Hallo liebe Praktiker,
wie sieht eigentlich das Berufungsplädoyer des Staatsanwalts aus?
Ist es im Grunde genauso wie in der ersten Instanz?
Also bezieht man sich auf den Anklagevorwurf und stellt dann heraus ob sich nun insbesondere ein Unterschied zum erstinstanzlichen Urteil ergibt? Hat da jemand ein Schema?
Rein logisch würde ich meinen:
1. Sachverhalt: Man gibt den festgestellten Sachverhalt wieder bzw. sagt, dass er sich im Umfang der Anklage bestätigt hat
2. Beweiswürdigung
3. Rechtliche Würdigung
4. Strafzumessung
5. Welche Änderungen gibt es im Hinblick auf die erstinstanzliche Verhandlung
6. Anträge (Verwerfung als unbegründet oder Abänderung des Urteils oder eben Aufhebung (wenn z.B. Freispruch statt Verurteilung rauskommt))
wie sieht eigentlich das Berufungsplädoyer des Staatsanwalts aus?
Ist es im Grunde genauso wie in der ersten Instanz?
Also bezieht man sich auf den Anklagevorwurf und stellt dann heraus ob sich nun insbesondere ein Unterschied zum erstinstanzlichen Urteil ergibt? Hat da jemand ein Schema?
Rein logisch würde ich meinen:
1. Sachverhalt: Man gibt den festgestellten Sachverhalt wieder bzw. sagt, dass er sich im Umfang der Anklage bestätigt hat
2. Beweiswürdigung
3. Rechtliche Würdigung
4. Strafzumessung
5. Welche Änderungen gibt es im Hinblick auf die erstinstanzliche Verhandlung
6. Anträge (Verwerfung als unbegründet oder Abänderung des Urteils oder eben Aufhebung (wenn z.B. Freispruch statt Verurteilung rauskommt))
Nachrichten in diesem Thema
Berufungsplädoyer Staatsanwalt - von GUest - 30.01.2019, 22:16
RE: Berufungsplädoyer Staatsanwalt - von Skeptischer Gast - 30.01.2019, 22:22