29.01.2019, 22:56
Ich finde die Unterlagen vom 1. noch sehr gut, weil man sie - beim gründlichen Vorbereiten - gut kennt und das Wiederholen damit viel schneller geht. Was sicherlich nicht schadet, ist zuerst in den einschlägigen Skripten für das 2. mal zu schauen, wo den typische Schwerpunkte sind. Aber das Handwerkszeug und soliders SchadensRecht, Deliktsrecht, BGB AT etc. kann man damit noch sehr gut wiederholen und dann ergänzen mit Sachen für das 2.
Nur die Sachen vom ersten sind zu wenig, klar. Auch für das materielle.
Ich hatte ne längere Pause, Diss, hatte für das erste gründlich gelernt, und war total froh, die Sachen noch behalten zu haben. Hab sie punktuell verwendet. K... war dafür zu knapp.
Im Kern wird doch materielles Recht geprüft. Das vergisst man manchmal bei der Fülle der Formalien etc.
Nur die Sachen vom ersten sind zu wenig, klar. Auch für das materielle.
Ich hatte ne längere Pause, Diss, hatte für das erste gründlich gelernt, und war total froh, die Sachen noch behalten zu haben. Hab sie punktuell verwendet. K... war dafür zu knapp.
Im Kern wird doch materielles Recht geprüft. Das vergisst man manchmal bei der Fülle der Formalien etc.
Nachrichten in diesem Thema
Unterlagen vom 1. Staatsexamen noch verwendbar? - von Sookie - 22.10.2018, 22:41
RE: Unterlagen vom 1. Staatsexamen noch verwendbar? - von Gast - 22.10.2018, 23:16
RE: Unterlagen vom 1. Staatsexamen noch verwendbar? - von GPA Hamburg - 23.10.2018, 17:06
RE: Unterlagen vom 1. Staatsexamen noch verwendbar? - von Gast - 29.01.2019, 22:56