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  5. Anklage/Einstellungsverfügung schreiben - überfordert
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Anklage/Einstellungsverfügung schreiben - überfordert
Cenaira
RefiHessen
****
Beiträge: 259
Themen: 18
Registriert seit: May 2022
#4
15.03.2023, 09:23
(14.03.2023, 19:30)hahns2023 schrieb:  Ich bin frisch Referendar, in der Strafrechtsstation und habe von meinem Ausbilder eine Akte mitbekommen und soll schauen wie ich weiter vorgehen würde und zB eine Anklage/Einstellung/etc schreiben, je nachdem was in Betracht kommt. 

Jetzt weiß ich gar nicht wie man sowas macht... 

Zudem weiß ich nicht, wo ich nachlesen soll, wie man praktisch eine Anklage/Einstellung/Begleitverfügung/etc schreibt. Ich habe StPO-Skripten/Lehrbücher, aber da stehen nur theoretische Sachen drin, nicht wie man eine Akte bearbeitet und darauf basierend eine Anklage/Einstellungsverfügung/sonstige Verfügungen schreibt und was noch so in Betracht kommt.

(In unserer AG sind wir komplett aus dem Zeitplan raus und hinken dem eigentlichen Zeitplan hinterher)

Weitere Fragen: Was genau mache ich mit Zeugenanhörungsbögen? Welche Funktion haben sie?

Habt ihr Tipps für Bücher/Skripte, wo man sowas nachlesen kann? Hab irgendwie das Gefühl, ich bin zu blöd dafür oder habe nur theoretische StPO-Bücher....

Also durch deine Fragen erkennt man, dass du grundlegende Fragen erstmal klären musst. Ich persönlich habe mit dem Kaiserskript "Die Staatsanwaltschaftsklausur im Assessorexamen" gearbeitet. Da hast du Erklärungen, wie du vorgehst. 

Zeugen sind klassische Beweismittel, die Aussage kann dir somit im Ermittlungsverfahren helfen, den hinreichenden Tatverdacht zu ermitteln.

Mein Ausbilder hat mir folgenden Hinweis gegeben: Lies die Akte von hinten nach vorne. Hinten hast du meist bei der Abgabe von Polizei an StA einen Polizeivermerk, der dir alles soweit ganz gut zusammenfasst. 

Mach wie im ersten Examen erstmal ein Brainstorming, welche Delikte in Betracht kommen und prüf sie erstmal ganz klassisch durch. Das ist nur für dich und die Vorarbeit für Anklage und Einstellung. Dann schaust du, welche Beweismittel dir zur Verfügung stehen und ob du sämtliche Tatbestandsmerkmale zu deiner Überzeugung nachweisen kannst und wie. Also die Frage klären "Kannst du das Delikt mit allen Merkmalen in der gedachten Hauptverhandlung nachweisen und wenn ja wie." 
Für einen hinreichen Tatverdacht als Voraussetzung für die Anklage musst du nur zu 51 % von der Vorlage der Tatbestände überzeugt sein. 

Liegt ein hinreichender Tatverdacht vor = Anklage erheben
Liegt ein hinreichender Tatverdacht nicht vor = Einstellung gem. § 170 II StPO

Bei der Einstellung gibt es noch weitere Normen, die du dir anschauen solltest (§§ 153, 153a, 154, 154a StPO). 

Bei der Anklageform kommt es dann darauf an, für welche Delikte du einen hinreichenden Tatverdacht nachweisen kannst. Schau dir da mal das Kaiserskirpt an, wie du die Anklage schreibst oder frag mal deinen Ausbilder nach einer Vorlage. Insbesondere für Einstellungen gibt es bei den StAs Vorlagen. 

Es würde nicht bringen, dir gerade zu erklären, wie eine Anklage aufgebaut ist. Du musst erstmal das Grundkonzept verstehen und kannst dir dann um die formalen Anforderungen Gedanken machen. Also schau dir erstmal an, wie du den hinreichenden Tatverdacht ermittelst und wie du mit Beweismitteln umgehst. Bei der Anklage an sich heißt es üben, üben, üben. Die abstrakten Anklagesätze müssen sitzen und die konkreten Anklagesätze bedürfen der Übung.
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Anklage/Einstellungsverfügung schreiben - überfordert - von hahns2023 - 14.03.2023, 19:30
RE: Anklage/Einstellungsverfügung schreiben - überfordert - von Drin - 14.03.2023, 21:46
RE: Anklage/Einstellungsverfügung schreiben - überfordert - von LawLove - 14.03.2023, 22:27
RE: Anklage/Einstellungsverfügung schreiben - überfordert - von Cenaira - 15.03.2023, 09:23


 

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