14.03.2023, 20:56
(14.03.2023, 20:37)Ref.NRW... schrieb:(14.03.2023, 20:04)Refnrw7 schrieb: Ich schreibe grade und habe mir einmal eine Word Datei angefertigt mit allen Auflagen (Gesetze und Kommentare) und die ausgedruckt und jeweils in die Klausur gelegt. Ist laut der Ladung in NRW ausdrücklich erlaubt und machen bei uns grade alle so :)
Super! Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.Das ist dann ja eine schöne Lösung für das Problem. Dir ganz viel Glück bei den noch kommenden Klausuren! Bald ist es geschafft!
Gerne & danke

Nachrichten in diesem Thema
Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare - von Ref.NRW... - 14.03.2023, 19:25
RE: Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare - von Refnrw7 - 14.03.2023, 20:04
RE: Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare - von Ref.NRW... - 14.03.2023, 20:37
RE: Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare - von Refnrw7 - 14.03.2023, 20:56