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  5. Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare
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Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare
Ref.NRW...
Junior Member
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Beiträge: 10
Themen: 4
Registriert seit: Mar 2023
#1
14.03.2023, 19:25
Hallo allerseits! Die Klausurakten sind ja klassisch mit der Aufforderung versehen, im eigenen Interesse sämtliche verwendeten Gesetzestexte und Kommentare anzugeben. Zu diesem Thema sind mir nun einige Fragen gekommen, da ich mich tatsächlich gar nicht mehr erinnern kann, wie ich das im 1 StEx gemacht habe. Damals waren es ja aber auch weniger zugelassene Hilfsmittel...

1. Wie wird es aufgenommen, wenn man die Angabe schlicht vergisst? Das kann schließlich im Eifer des Gefechts passieren.
2. Muss man stets sämtliche Hilfsmittel, also alle vier Gesetzestexte und sämtliche (7) Kommentare angeben? Das wirkt absurd. Logisch wäre es, lediglich die tatsächlich verwendeten Gesetzestexte und Kommentare anzugeben. Man wird wohl selten während ÖR I in den Baumbach/Hopt schauen.
3. Wäre es zulässig, schon vor Beginn der Bearbeitungszeit die Angaben zu machen? Denn je nach Klausur kann das ja ganz schön Zeit kosten, die Titel anzugeben. Das kostet alles Arbeitszeit. Auf der anderen Seite wirkt es mir riskant, wie wild zu kritzeln, während die Aufsichtsperson noch Erläuterungen abgibt.

Die Fragen mögen kleinkariert wirken, aber nach meinem Verständnis hängt hier u.U. tatsächlich Arbeitszeit dran. Eure Meinungen/Erfahrungen würden mich daher sehr interessieren!  Smile
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Nachrichten in diesem Thema
Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare - von Ref.NRW... - 14.03.2023, 19:25
RE: Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare - von Refnrw7 - 14.03.2023, 20:04
RE: Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare - von Ref.NRW... - 14.03.2023, 20:37
RE: Angabe verwendeter Gesetzestexte und Kommentare - von Refnrw7 - 14.03.2023, 20:56


 

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