01.03.2023, 16:31
(01.03.2023, 14:39)Gast1202 schrieb: Aber dürfte das Gehalt nicht deutlich geringer sein, als wenn man direkt als Anwalt arbeitet?Naja, zum einen gibt es Kanzleien, bei denen du als WiMi mehr verdienst, als bei Mittelständlern.
Zum anderen würde ich mir genau überlegen, ob ich für nur 5-6 Monate tatsächlich als Anwalt*in arbeiten wollen würde. Bist du erstmal eingearbeit, bist du direkt wieder weg.
Daher der Gedankenanstoß mit der anderweitigen Qualifizierung. 3-4 Tage als WiMi nach dem 2. Examen in einer Großkanzlei reicht locker, um ein angenehmes Leben zu finanzieren.
Da TE direkt ins Unternehmen geht, wäre es auch eher gleich, ob er/sie nun noch 5-6 Monate anwaltlich tätig ist oder nicht.
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Zeit nach dem Examen überbrücken - von Gast1202 - 01.03.2023, 14:29
RE: Zeit nach dem Examen überbrücken - von Joko - 01.03.2023, 14:34
RE: Zeit nach dem Examen überbrücken - von Gast1202 - 01.03.2023, 14:39
RE: Zeit nach dem Examen überbrücken - von Joko - 01.03.2023, 16:31
RE: Zeit nach dem Examen überbrücken - von Shr3d3x - 01.03.2023, 15:39
RE: Zeit nach dem Examen überbrücken - von Gast1202 - 01.03.2023, 16:04
RE: Zeit nach dem Examen überbrücken - von Gast1202 - 01.03.2023, 16:38
RE: Zeit nach dem Examen überbrücken - von Spitzbube - 01.03.2023, 19:28