27.02.2023, 11:27
Guten Tag,
ich habe eine Frager zur Prüfung des Wechsel eines Pflichtverteidigers.
Grundsätzlich zur Norm bin ich auf den § 143a StPO gekommen.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich dieses im A oder B Gutachten prüfen soll.
Im A Gutachten dann bei dem Tatbestandsmerkmal eines Delikts, bei dem der neue Pflichtverteidiger gegen eine Emittlungsmaßnahme widersprochen hat ODER als eigenstellige Prüfung unter einem eigenständigen Handlungsdelikt.
Im B Gutachten dann bei der Notwendige Verteidigung.
Bin etwas verwirrt.
Wie würdet ihr das machen?
LG
ich habe eine Frager zur Prüfung des Wechsel eines Pflichtverteidigers.
Grundsätzlich zur Norm bin ich auf den § 143a StPO gekommen.
Nun bin ich mir nicht sicher, ob ich dieses im A oder B Gutachten prüfen soll.
Im A Gutachten dann bei dem Tatbestandsmerkmal eines Delikts, bei dem der neue Pflichtverteidiger gegen eine Emittlungsmaßnahme widersprochen hat ODER als eigenstellige Prüfung unter einem eigenständigen Handlungsdelikt.
Im B Gutachten dann bei der Notwendige Verteidigung.
Bin etwas verwirrt.
Wie würdet ihr das machen?
LG
Nachrichten in diesem Thema
Wechsel Pflichtverteidiger - von MBTK - 27.02.2023, 11:27
RE: Wechsel Pflichtverteidiger - von Cenaira - 27.02.2023, 15:11
RE: Wechsel Pflichtverteidiger - von MBTK - 27.02.2023, 18:04
RE: Wechsel Pflichtverteidiger - von Cenaira - 27.02.2023, 18:43