27.02.2023, 04:59
Du musst (ergibt sich zumindest in NRW auch aus dem Bearbeitervermerk) bei dem jeweiligen Merkmal des untersuchten Tatbestands die Beweiswürdigung vornehmen. Da musst du dann schreiben, wie die Angaben des B (in diesem Fall die beleidigende Äußerung, gilt aber auch für andere Angaben, die er mal gemacht hat) in eine Hauptverhandlung einzuführen wären (idr durch Vernehmung des Vernehmungsbeamten).
Nachrichten in diesem Thema
Beweis der Tatsache in der StA Klausur - von MBTK - 26.02.2023, 19:36
RE: Beweis der Tatsache in der StA Klausur - von Broton - 27.02.2023, 04:59
RE: Beweis der Tatsache in der StA Klausur - von Cenaira - 27.02.2023, 15:06