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  5. Beweis der Tatsache in der StA Klausur
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Beweis der Tatsache in der StA Klausur
Broton
Junior Member
**
Beiträge: 36
Themen: 0
Registriert seit: Nov 2022
#2
27.02.2023, 04:59
Du musst (ergibt sich zumindest in NRW auch aus dem Bearbeitervermerk) bei dem jeweiligen Merkmal des untersuchten Tatbestands die Beweiswürdigung vornehmen. Da musst du dann schreiben, wie die Angaben des B (in diesem Fall die beleidigende Äußerung, gilt aber auch für andere Angaben, die er mal gemacht hat) in eine Hauptverhandlung einzuführen wären (idr durch Vernehmung des Vernehmungsbeamten).
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Nachrichten in diesem Thema
Beweis der Tatsache in der StA Klausur - von MBTK - 26.02.2023, 19:36
RE: Beweis der Tatsache in der StA Klausur - von Broton - 27.02.2023, 04:59
RE: Beweis der Tatsache in der StA Klausur - von Cenaira - 27.02.2023, 15:06


 

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