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Übernommen werden nach Wahlstation
JuraisLife
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Registriert seit: Aug 2022
#9
20.02.2023, 20:04
(20.02.2023, 19:24)Freidenkender schrieb:  
(20.02.2023, 18:27)ZW333 schrieb:  
(17.02.2023, 16:13)ALTER MA NN schrieb:  Ich wurde auch nach der Wahlstation übernommen. Das lief so: der Partner für den ich arbeitete fragte mich beim Mittagessen ob ich mir vorstellen könne für ihn als Anwalt zu arbeiten, ich sagte ja und zwei Tage später lag der Arbeitsvertrag im Briefkasten. Freilich nicht ohne den Zusatz, dass der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung eines VB im zweiten Examen steht. Das mag heute anders sein, bei mir ist das jetzt 12 Jahre her.

Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.

ist doch jedem AG unbenommen seine Anforderungen zu definieren. Wenn es einem nicht passt, dann musst du da ja nicht arbeiten. Zwingt dich ja keiner
Und wenn du knapp am VB vorbeigeschrammt wärest, wäre deine bisherige offenbar gute Arbeit ohne Bedeutung gewesen? Charmanter Arbeitgeber.

Das mag unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht einleuchten, unter Gleichbehandlungsaspekten allerdings schon.
Ich finde es nur fair, wenn an alle Bewerber:innen formal dieselben Anforderungen gestellt werden und keine® wegen seines Geschlechts etc. bevorzugt wird.
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Übernommen werden nach Wahlstation - von Law123 - 17.02.2023, 15:06
RE: Übernommen werden nach Wahlstation - von ALTER MANN - 17.02.2023, 16:13
RE: Übernommen werden nach Wahlstation - von ZW333 - 20.02.2023, 18:27
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