04.02.2023, 00:33
(03.02.2023, 15:23)NRWprüfling schrieb: Kann aus eigener Erfahrung, sagen dass das oben Gesagte falsch ist! In NRW lief heute Arbeitsrecht
Was genau aus dem Arbeitsrecht lief denn? Dann ließe sich erkennen, ob es tatsächlich etwas Neues war.
Es ist ja nicht so, dass das ArbeitsR grundsätzlich nicht Prüfungsgegenstand sein konnte. Wenn ich mich richtig erinnere, war ja schon immer über § 52 i.V.m. § 11 JAG NRW auch der Prüfungsstoff aus dem Ersten relevant, sodass es z.B. sein konnte, dass eine ArbeitsR-Grundzüge Aufgabe, z.B. über eine Nebenfrage in einer RA-Klausur zum innerbetrieblichen Schadensausgleich, kommen konnte. Was jetzt "neu" ist, ist § 52 Abs. 1 Nr. 6 JAG NRW (n.F.) mit Arbeitsprozessrecht und Aufgaben aus dem Bereich des ArbGG. War es denn eine Aufgabe aus diesem Bereich?
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Neues JAG NRW - von Frager123 - 01.02.2023, 20:26
RE: Neues JAG NRW - von RefNRW10 - 03.02.2023, 02:15
RE: Neues JAG NRW - von Frager123 - 03.02.2023, 10:59
RE: Neues JAG NRW - von RefNRW10 - 03.02.2023, 14:04
RE: Neues JAG NRW - von New-NRW - 30.05.2023, 17:07
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RE: Neues JAG NRW - von NRWprüfling - 03.02.2023, 15:23
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RE: Neues JAG NRW - von RefNRW10 - 04.02.2023, 00:33
RE: Neues JAG NRW - von NRWprüfling - 04.02.2023, 00:45
RE: Neues JAG NRW - von Kisi - 07.02.2023, 09:31