21.01.2023, 16:45
Hallo an alle,
meine Frage betrifft ein eher prüfungsrechtliches Problem im Bezug auf das erste Examen. Ich weiß, dass dies in diesem Forum möglicherweise deplatziert ist, aber vielleicht kann mir in der Angelegenheit doch jemand weiterhelfen.
Meine Frage ist, ob ein komplettes (beim JPA angekündigtes, nicht entschuldigtes) Nichterscheinen zu den Klausurterminen (und damit eine Bewertung von 0 Punkten in allen Teilleistungen) des ersten Versuchs der Staatlichen Pflichtfachprüfung einen Einfluss auf die Zulassung zum Wiederholungsversuch hat/haben kann?
Oder gilt "nicht bestanden" als "nicht bestanden", unabhängig von der Note oder der genauen Begleitumstände, sodass einem der Wiederholungsversuch in jedem Fall zusteht?
Für eine Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus!
meine Frage betrifft ein eher prüfungsrechtliches Problem im Bezug auf das erste Examen. Ich weiß, dass dies in diesem Forum möglicherweise deplatziert ist, aber vielleicht kann mir in der Angelegenheit doch jemand weiterhelfen.
Meine Frage ist, ob ein komplettes (beim JPA angekündigtes, nicht entschuldigtes) Nichterscheinen zu den Klausurterminen (und damit eine Bewertung von 0 Punkten in allen Teilleistungen) des ersten Versuchs der Staatlichen Pflichtfachprüfung einen Einfluss auf die Zulassung zum Wiederholungsversuch hat/haben kann?
Oder gilt "nicht bestanden" als "nicht bestanden", unabhängig von der Note oder der genauen Begleitumstände, sodass einem der Wiederholungsversuch in jedem Fall zusteht?
Für eine Rückmeldung bedanke ich mich im Voraus!
Nachrichten in diesem Thema
Zulassung zum Wiederholungsversuch 1. Examen - von Marker - 21.01.2023, 16:45
RE: Zulassung zum Wiederholungsversuch 1. Examen - von gastling - 21.01.2023, 16:53