17.01.2023, 10:54
Sehe ich wie mein Vorredner. Das ist eine Frage der Rechtskrafterstreckung. Wurde über die Aufrechnung entschieden, dann tritt dahingehend Rechtskraft ein. Allerdings musst du schauen, inwiefern über die Aufrechnung entschieden wurde. Wurde nicht über die gesamte Forderung entschieden, ist auch nicht die gesamte Forderung gesperrt für andere Prozesse. Aber das was du da zitierst liest sich halt eher nach einem Meinungsstreit zwischen Juristen, wie man nun die Aufrechnung versteht. Wenn die Aufrechnungsforderung als eingeführten Streitgegenstand verstanden wird, entsteht Rechtskraft. Wenn sie nur als Verteidigungsmittel verstanden wird, wird sie kein Streitgegenstand, es sei denn, sie ist in Form der Widerklage geltend gemacht worden.
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Prozessaufrechnung - Frage - von MBTK - 17.01.2023, 10:42
RE: Prozessaufrechnung - Frage - von RefGießen - 17.01.2023, 10:50
RE: Prozessaufrechnung - Frage - von Roterbaron - 17.01.2023, 10:50
RE: Prozessaufrechnung - Frage - von Cenaira - 17.01.2023, 10:54
RE: Prozessaufrechnung - Frage - von Rookieoftheyear - 17.01.2023, 11:01
RE: Prozessaufrechnung - Frage - von MBTK - 17.01.2023, 12:33