09.01.2023, 01:00
Ich hatte durch ein LL.M.-Studium 1,5 Jahren "Pause" nach dem ersten Staatsexamen und habe danach im Referendariat keinerlei Unterlagen, weder Übungsklausuren noch Karteikarten o.Ä., zum Wiederholen des materiellen Rechts verwendet. Für Zivilrecht habe ich die Kurse bei Hemmer (Hr. Clobes) sowie Torsten Kaiser im Abstand von ca. 8, 9 Monaten gehört und mit den Unterlagen daraus sowie in allen drei Fächern mit den Kaiser-Skripten gelernt. Ansonsten habe ich, wie wohl alle anderen auch, Übungsklausuren geschrieben, um ein Gefühl dafür zu bekommen, was gefragt wird und wie ich am Besten mit Wissen und Kommentar eine gelungene Lösung zu Papier bringe. Da das Assessorexamen fundamental anders strukturiert ist als das Referendarexamen, kann ich wirklich nicht empfehlen, sich die ganzen dogmatischen Streitigkeiten aus dem 1. Examen zum Erlaubnistatbestandsirrtum und Ähnlichem wieder anzueignen - das schadet wirklich eher, als es nützt und man lernt nicht gezielt und vergeudet wertvolle Zeit.
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Im Ref mit 1. Examensklausuren lernen - von MBTK - 08.01.2023, 15:21
RE: Im Ref mit 1. Examensklausuren lernen - von User321 - 08.01.2023, 16:46
RE: Im Ref mit 1. Examensklausuren lernen - von MBTK - 08.01.2023, 19:29
RE: Im Ref mit 1. Examensklausuren lernen - von User321 - 08.01.2023, 21:50
RE: Im Ref mit 1. Examensklausuren lernen - von User321 - 08.01.2023, 21:54
RE: Im Ref mit 1. Examensklausuren lernen - von CuiBono - 09.01.2023, 01:00