01.12.2022, 15:04
Sehe ich auch so wie die Vorschreiber.
Ich habe damals mein Schülerpraktikum in einer Anwaltskanzlei gemacht und war bei Gerichtsverhandlungen mit, habe ein paar interessante Akten durchlesen können und das war es dann auch schon großartig. Ist nicht böse gemeint, aber ich sehe bei einem Erstsemester keinen Unterschied zu der Schülerpraktikantin wie ich sie damals war.
Man kann dich nicht sinnvoll einsetzen, außer dich (wenn es welche gibt) zu Verhandlungen mitnehmen oder dich sehr einfache Sachen lesen lassen. Für die Kanzlei hat das keinen Mehrwert, verursacht zusätzlichen Beschäftigungsaufwand und auch für dich ist es vermutlich frustierend. Du willst ja sicher nicht für's Kaffekochen und Spülmaschineeinräumen zuständig sein, sondern etwas sinnvolles machen.
Selbst den Referendar, den ich in meinem ersten Berufsjahr teilweise begleitet habe, konnte ich nicht 100% sinnvoll einsetzen weil er von der Praxis noch zu weit entfernt war.
Am sinnvollsten ist ein Kanzleipraktikum meines Erachtens nach ab dem 4./5. Semester oder noch später, aber vor der Examensvorbereitung. Dann hast du so langsam den Zusammenhang der Rechtsgebiete untereinander verstanden und verstehst etwas von dem, was du tun sollst.
Ich überlege gerade - das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sagt dir etwas? Müsste, soweit ich mich erinnere, im 1. Semester dran gewesen sein. Das ist jetzt nur ein Beispiel, aber eins der wichtigsten überhaupt. Wenn dir das nichts sagt, kannst du sämtliche Fälle, in denen etwas übereignet wird, nicht lösen.
Nicht ganz so extrem, aber trotzdem sehr gewichtig ist der oben von mir angesprochene Zusammenhang der Rechtsgebiete. Ich habe ihn erst im 5. Semester so richtig verstanden. Momentan lernt ihr vermutlich jedes Rechtsgebiet isoliert voneinander kennen. Sie haben aber alle Einfluss auf die jeweils anderen. Das zu verstehen, wird dir später beim Verständnis unseres Rechtssystems helfen. Ohne das ist es schwierig dich sinnvoll einzusetzen. Und wenn man dich wiederum nicht sinnvoll einsetzen kann, bleibst du nicht im Gedächtnis der Verantwortlichen, was ja Teil der Intention zu sein scheint.
Ich habe damals mein Schülerpraktikum in einer Anwaltskanzlei gemacht und war bei Gerichtsverhandlungen mit, habe ein paar interessante Akten durchlesen können und das war es dann auch schon großartig. Ist nicht böse gemeint, aber ich sehe bei einem Erstsemester keinen Unterschied zu der Schülerpraktikantin wie ich sie damals war.
Man kann dich nicht sinnvoll einsetzen, außer dich (wenn es welche gibt) zu Verhandlungen mitnehmen oder dich sehr einfache Sachen lesen lassen. Für die Kanzlei hat das keinen Mehrwert, verursacht zusätzlichen Beschäftigungsaufwand und auch für dich ist es vermutlich frustierend. Du willst ja sicher nicht für's Kaffekochen und Spülmaschineeinräumen zuständig sein, sondern etwas sinnvolles machen.
Selbst den Referendar, den ich in meinem ersten Berufsjahr teilweise begleitet habe, konnte ich nicht 100% sinnvoll einsetzen weil er von der Praxis noch zu weit entfernt war.
Am sinnvollsten ist ein Kanzleipraktikum meines Erachtens nach ab dem 4./5. Semester oder noch später, aber vor der Examensvorbereitung. Dann hast du so langsam den Zusammenhang der Rechtsgebiete untereinander verstanden und verstehst etwas von dem, was du tun sollst.
Ich überlege gerade - das Trennungs- und Abstraktionsprinzip sagt dir etwas? Müsste, soweit ich mich erinnere, im 1. Semester dran gewesen sein. Das ist jetzt nur ein Beispiel, aber eins der wichtigsten überhaupt. Wenn dir das nichts sagt, kannst du sämtliche Fälle, in denen etwas übereignet wird, nicht lösen.
Nicht ganz so extrem, aber trotzdem sehr gewichtig ist der oben von mir angesprochene Zusammenhang der Rechtsgebiete. Ich habe ihn erst im 5. Semester so richtig verstanden. Momentan lernt ihr vermutlich jedes Rechtsgebiet isoliert voneinander kennen. Sie haben aber alle Einfluss auf die jeweils anderen. Das zu verstehen, wird dir später beim Verständnis unseres Rechtssystems helfen. Ohne das ist es schwierig dich sinnvoll einzusetzen. Und wenn man dich wiederum nicht sinnvoll einsetzen kann, bleibst du nicht im Gedächtnis der Verantwortlichen, was ja Teil der Intention zu sein scheint.
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