30.11.2022, 21:07
Vielen Dank!
-Ich hatte aufgeschnappt, dass Gerichte bei fehlender Substantiierung grundsätzlich Hinweise erteilen müssen..
-Dass das Gericht nicht an andere Urteile oder die anwaltliche Rechtsauffassung gebunden ist, ist natürlich klar. Aber es ist doch üblich, dass Anwälte in den Schriftsätzen Urteile zitieren?
Und ich meine, ich hätte auch aufgeschnappt, dass es sogar zu den anwaltlichen Pflichten gehört, zusätzlich zum Tatsachenvortrag rechtlich auszuführen.
-OK, dann verbleibt das Protokoll allein in den Hände des Gerichts?!
-Ich meine den 195 ZPO. Das beA ist doch nur ein „digitaler Postkasten“? Das Gericht muss doch dennoch jeweils die Schreiben der einen wie der anderen Seite zustellen? Grundsätzlich ist es doch auch in Zeiten des beA so, dass die eine Partei per beA an das Gericht schreibt. Das Gericht wiederum (per beA) an die andere Partei weiterleitet/schreibt. Und so weiter. Oder sehe ich das falsch? (daran anknüpfend: aus Sicht der Gerichte besteht ja noch keine beA-Pflicht. Nutzen die meisten Gerichte es dennoch schon?)
@Praktiker: Das verstehe ich so, dass man die richterliche Auffassung auf diesem Wege also grundsätzlich schon etwas aushorchen kann. Im ersten Schriftsatz auch meist ohne Gefahr, in eine Verspätung zu geraten?!
-Ich hatte aufgeschnappt, dass Gerichte bei fehlender Substantiierung grundsätzlich Hinweise erteilen müssen..
-Dass das Gericht nicht an andere Urteile oder die anwaltliche Rechtsauffassung gebunden ist, ist natürlich klar. Aber es ist doch üblich, dass Anwälte in den Schriftsätzen Urteile zitieren?
Und ich meine, ich hätte auch aufgeschnappt, dass es sogar zu den anwaltlichen Pflichten gehört, zusätzlich zum Tatsachenvortrag rechtlich auszuführen.
-OK, dann verbleibt das Protokoll allein in den Hände des Gerichts?!
-Ich meine den 195 ZPO. Das beA ist doch nur ein „digitaler Postkasten“? Das Gericht muss doch dennoch jeweils die Schreiben der einen wie der anderen Seite zustellen? Grundsätzlich ist es doch auch in Zeiten des beA so, dass die eine Partei per beA an das Gericht schreibt. Das Gericht wiederum (per beA) an die andere Partei weiterleitet/schreibt. Und so weiter. Oder sehe ich das falsch? (daran anknüpfend: aus Sicht der Gerichte besteht ja noch keine beA-Pflicht. Nutzen die meisten Gerichte es dennoch schon?)
@Praktiker: Das verstehe ich so, dass man die richterliche Auffassung auf diesem Wege also grundsätzlich schon etwas aushorchen kann. Im ersten Schriftsatz auch meist ohne Gefahr, in eine Verspätung zu geraten?!
Nachrichten in diesem Thema
"Praktische" Kurzfragen - von an19 - 10.11.2022, 10:58
RE: "Praktische" Kurzfragen - von Cenaira - 10.11.2022, 12:34
RE: "Praktische" Kurzfragen - von NRW-Jurist - 10.11.2022, 23:31
RE: "Praktische" Kurzfragen - von an19 - 11.11.2022, 13:15
RE: "Praktische" Kurzfragen - von Cenaira - 11.11.2022, 17:54
RE: "Praktische" Kurzfragen - von an19 - 30.11.2022, 12:09
RE: "Praktische" Kurzfragen - von Cenaira - 30.11.2022, 15:25
RE: "Praktische" Kurzfragen - von Praktiker - 30.11.2022, 17:56
RE: "Praktische" Kurzfragen - von an19 - 30.11.2022, 21:07
RE: "Praktische" Kurzfragen - von Praktiker - 01.12.2022, 00:06