26.11.2022, 15:48
(26.11.2022, 15:21)MBTK schrieb: Guten Tag,
ich habe eine dumme Frage.
Unsere AG Leiterin (Zivilstation) hat uns gesagt, dass wir auch in einem Urteil immer definieren müssen.
In den Fallbüchern finde ich, wird das öfters anders gemacht.
Sachen wie Kaufvertrag werden dort nicht nochmal definiert. Es wird einfach festgestellt.
Uns wurde jedoch gesagt, dass wir es so machen sollen:
Ergebnis
Definition
Subsumtion
Wie ist es denn nun richtig?
Liebe Grüße
Typische Antwort des Juristen: Es kommt drauf an. Du musst natürlich auf alle AGL-Voraussetzungen eingehen im Urteil. Aber wie ausführlich man das einzige Merkmal nun ausführen muss, ist von Fall zu Fall abhängig. Es schadet nicht, wenn du Subsumtion und Defintion zusammenpackst, wenn es unproblematisch ist. Es gibt aber auch Fälle, wo die Parteien sich dem Grunde nach einig sind, aber bspw. die Höhe des Schadens bestritten wird. Da gehst du dann natürlich nicht auf jedes einzelne Merkmal der AGL dem Grunde nach ein, sondern packst es zusammen ohne wirklich ausführliche Definition.
Bei problematischen Aspekten muss aber natürlich dann Eindringstiefe gezeigt werden: OS (Erg.)-Definition-Subsumtion
Subsumieren kannst du nur mit vernünftiger Definition.
Du merkst aber beim Klausur schreiben, wo du die Zeit ggf. sparen möchtest. Lieber an einigen Punkten oberflächlich drüber gehen, dafür aber die Probleme eindringend erläutern.
Nachrichten in diesem Thema
Urteil Schreiben - von MBTK - 26.11.2022, 15:21
RE: Urteil Schreiben - von Cenaira - 26.11.2022, 15:48
RE: Urteil Schreiben - von Praktiker - 27.11.2022, 15:08


