25.11.2022, 19:00
Hallo, ich habe eine Frage.
1. Könnt ihr mir nochmal den Unterschied zwischen einer Garantie und Zusicherung im Kaufrecht erklären?
2. Kann mir jemand den § 476 III BGB erklären? Ich verstehe den nicht so ganz. Bedeutet das, dass der Ausschluss der Gewährleistung hinsichtlich Schadensersatzes ggü dem Verbraucher möglich ist, nicht aber hinsichtlich Rücktritt etc.?
1. Könnt ihr mir nochmal den Unterschied zwischen einer Garantie und Zusicherung im Kaufrecht erklären?
2. Kann mir jemand den § 476 III BGB erklären? Ich verstehe den nicht so ganz. Bedeutet das, dass der Ausschluss der Gewährleistung hinsichtlich Schadensersatzes ggü dem Verbraucher möglich ist, nicht aber hinsichtlich Rücktritt etc.?
Nachrichten in diesem Thema
Neues Kaufrecht - von lawlife24 - 25.11.2022, 19:00
RE: Neues Kaufrecht - von GS0 - 25.11.2022, 20:31
RE: Neues Kaufrecht - von Landvogt - 25.11.2022, 21:56


