21.11.2022, 14:15
(20.11.2022, 21:59)MBTK schrieb: Guten Tag,
ich habe eine Frage. Wie genau baue ich eine Prozessaufrechnung in der Relation ein. Mir ist bewusst, dass ich nach den Anträgen schreibe, dass der Beklagte mit Schreiben vom xy i.H.v. bla bla aufrechnet.
Ich will keine Replik öffnen und dachte mir, dass ich die Hilfsaufrechnung noch in der Klägerstation prüfe und bei der Beklagtenstation dann die Erhebliche Behauptung bzgl. des Hauptantrages.
Ich finde leider kein Schema im Internet oder im Lehrbuch.
Die Hilfsfaufrechnung ist streitig. Damit müsste ich ja grundsätzlich schon eine Replik öffnen oder?
Bin etwas verwirrt, weil ich gelernt habe, eine Replik grundsätzlich zu vermeiden.
Liebe Grüße,
In der Klägerstation schreibst du nur, was der Kläger vorträgt. Der trägt sicherlich nicht die Hilfsaufrechnung vor. Daher wäre es dort fehlerhaft platziert.
Du bringst in der Beklagtenstation erst einmal das primärer Bestreiten des Beklagten, was ist da sein Verteidigungsmittel, wenn es lediglich eine Hilfsaufrechnung ist? Ist das primäre Verteidigungsmittel nicht erheblich, kommt also nicht zum Tragen letztlich im Urteil, sprichst du die Hilfsaufrechnung an. Bei dieser erstmal die klassischen Aspekte: Ist die Bedingung für die Aufrechnung schädlich? Ist die Aufrechnung denn erheblich?
Ist das ganze strittig aber erheblich, kommt die Frage, ob die strittigen Tatsachen die der Aufrechnung zugrundeliegen vom Beklagten bewiesen werden konnten (Beweisstation).
Eine Notwendigkeit der Replik sehe ich hier tatsächlich nicht.
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Prozessaufrechnung im Relationsgutachten - von MBTK - 20.11.2022, 21:59
RE: Prozessaufrechnung im Relationsgutachten - von Cenaira - 21.11.2022, 14:15
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