13.11.2022, 08:57
(12.11.2022, 16:59)MBTK schrieb:(12.11.2022, 13:06)Cenaira schrieb: Hast du wirklich einen unbestimmten Klageantrag gem. § 253 ZPO? Meist bei RA-Kosten wird Freistellung beantragt und da sind die Kosten nicht konkret betitelt im Antrag. Hatte ich auch öfter in einer Akte, da war dann meist auf der letzten Seite der Klageschrift die RA-Kostenrechnung und der genaue Betrag.
Hey,
vielen Dank für deine Antwort.
Leider ist da tatsächlich nichts mehr angegeben. Finde das sehr komisch.
Meinst du man kann eine Umdeutung in eine Feststellungsklage dann annehmen?
Schwierig, würde da keine Umdeutung vornehmen, sondern einfach den Antrag als unbestimmt gem. § 253 ZPO verwerfen, also "Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.". Hast du mal bei beck-online oder juris geschaut, ob es so ein Problem schon mal gab? Du bist ja vermutlich nicht der erste, der mit so einer Klageschrift konfrontiert wird.
Nachrichten in diesem Thema
Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von MBTK - 11.11.2022, 20:35
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Praktiker - 12.11.2022, 01:03
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von MBTK - 12.11.2022, 01:53
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Praktiker - 13.11.2022, 00:20
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Cenaira - 12.11.2022, 13:06
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von MBTK - 12.11.2022, 16:59
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Cenaira - 13.11.2022, 08:57
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Sir Wilfrid Robarts - 14.11.2022, 01:21