12.11.2022, 16:59
(12.11.2022, 13:06)Cenaira schrieb: Hast du wirklich einen unbestimmten Klageantrag gem. § 253 ZPO? Meist bei RA-Kosten wird Freistellung beantragt und da sind die Kosten nicht konkret betitelt im Antrag. Hatte ich auch öfter in einer Akte, da war dann meist auf der letzten Seite der Klageschrift die RA-Kostenrechnung und der genaue Betrag.
Hey,
vielen Dank für deine Antwort.
Leider ist da tatsächlich nichts mehr angegeben. Finde das sehr komisch.
Meinst du man kann eine Umdeutung in eine Feststellungsklage dann annehmen?
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Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von MBTK - 11.11.2022, 20:35
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Praktiker - 12.11.2022, 01:03
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von MBTK - 12.11.2022, 01:53
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Praktiker - 13.11.2022, 00:20
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Cenaira - 12.11.2022, 13:06
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von MBTK - 12.11.2022, 16:59
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Cenaira - 13.11.2022, 08:57
RE: Umdeutung Freistellungsklage in Feststellungsklage? - von Sir Wilfrid Robarts - 14.11.2022, 01:21