12.01.2019, 15:02
In den Prüfervermerken steht immer nur die rechtliche Würdigung und das weitere Vorgehen. Ein Vortrag aus anwaltlicher Sicht umfasst:
- Mandantenbegehren
- Sachverhalt
- kurz zusammengefasster Vorschlag
- rechtliche Würdigung + weiteres anwaltliches Vorgehen
- abschließender Vorschlag
- Mandantenbegehren
- Sachverhalt
- kurz zusammengefasster Vorschlag
- rechtliche Würdigung + weiteres anwaltliches Vorgehen
- abschließender Vorschlag
Nachrichten in diesem Thema
Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich? - von Gast9000909 - 12.01.2019, 14:48
RE: Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich? - von NRW - 12.01.2019, 14:51
RE: Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich? - von GastNRW23 - 12.01.2019, 15:02
RE: Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich? - von Gast9000909 - 12.01.2019, 15:16
RE: Aktenvortrag aus Anwaltssicht - Sachbericht erforderlich? - von Gast - 29.01.2019, 22:46